NRW lockert Corona-Regeln

Das Bundesland Nordrhein-Westfalen hat mit Wirkung zum 15. Juli die dort geltenden Corona-Virus Beschränkungen weiter gelockert. Danach ist Kontakt-Sport mit 30 Personen wieder erlaubt.

Auch dürfen ab sofort bis zu 300 Zuschauer bei Vorliegen eines Hygiene-Konzepts eine Sportveranstaltung besuchen. Bei über 300 Zuschauern bedarf es einer Abstimmung mit den Behörden. Diese Regelung gilt zunächst bis zum 11. August 2020 gelten. Nach der bisherigen Verwaltungspraxis zählen Auswechselspieler, Schiedsrichter und Trainer bei der Personenzahl, denen Kontakt erlaubt ist, nicht mit. Somit sind 11 gegen 11 Spieler Trainingseinheiten / Scrimmages auf den Spielfeldern in NRW erlaubt.

NRW führt auch eine neue Differenzierung bei der Nachverfolgung ein. Dort gibt es jetzt die einfache und die besondere Rückverfolgbarkeit. Bei der einfachen Nachverfolgung muss man die Kontaktdaten der Personen festhalten, bei der besonderen, wo sie jeweils gesessen haben. Kann letzteres gewährleistet werden, braucht auch der Mindestabstand nicht eingehalten werden.

Schlüter - 15.07.2020

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