Aufstiegswillige Clubs im bundesdeutschen American Football Vereinssport haben in diesem Jahr einige neue Regelungen zu beachten, wenn sie planen, in die GFL, oder GFL 2 aufzusteigen.
Das zwei Phasen umfassende Lizenzverfahren gilt für beide Ligen. Bisher wurde im Ligastatut 2025 verlangt, dass der Verein sicher stellt, dass mindestens ein Mitglied im BGB Paragraph 26 Vorstand im Besitz einer gültigen DOSB Vereinsmanagerlizenz, beziehungsweise eine kaufmännische /juristische Ausbildung erworben, oder ein kaufmännisches/juristisches Hochschulstudium mit Abschluss absolviert hat. Alternativ kann die Verpflichtung durch einen Geschäftsführer mit entsprechender Qualifikation erfüllt werden. Diese Anforderung gilt ab dem Jahr 2026.
Im Lizenzstatut 2026 wurden diese Regelungen um neue Anforderungen ergänzt. Ab 2027 hat der Verein ein Rücklagenkonto mit mindestens 25.000 Euro (GFL) beziehungsweise 15.000 Euro (GFL 2) für das gesamte Jahr vorzuhalten, das nicht für Ausgaben im laufenden Budgetplan verplant sein darf. Auch hat der Verein sicher zu stellen, dass ein hauptamtlicher kaufmännischer Mitarbeiter (mindestens 20 Stunden/Woche) für den Verein vorwiegend im Bereich GFL/GFL 2 tätig ist und in der Regel für vereinbarte Termine zu üblichen Geschäftszeiten (Mo-Fr, 9-18 Uhr) verfügbar ist. Diese Anforderung gilt ab 2026 für die GFL und ab 2027 auch für die GFL 2.
Ferner hat der Verein sicher zu stellen, dass die gemäß GFL-Infrastrukturplan festgelegten Mindestanforderungen zu erfüllen sind. Die Untergrenze beträgt für die Saison 2026 mindestens 12.000 Punkte für die GFL und ab 2027 auch für die GFL 2. Der Mindestwert wird in den Folgejahren unter Einbezug des Ligaverbundes jährlich neu festgelegt. Wie die überlicherweise gut unterrichteten Experten wissen, hätten im Jahr 2025 nur zwei GFL-Vereine die Punktegrenze knapp unterschritten. Der schlechteste Wert betrug dabei 11.600 Punkte.
Im Rundschreiben zur Regionalliga Ost vom 10. Juni 2025 wurde im Zusammenhang mit dem neuen Lizenzstatut vom Ligaobmann Sebastian Berndt verlautbart: "Für GFL-2-Aufstiegswillige ist vor allem die Anlage Regionalligen interessant. Meldedatum für Aufsteiger aus den Regionalligen ist der 1. September, relevant vor allem wegen der Planung der Aufstiegs-Relegation. Wesentliche Änderung: Es wird nur einer der drei Regionalligameister Nord/Ost/West aufsteigen. Die vorangehenden Stichtage für die Bestandsvereine haben für Regionalligisten keine Relevanz, wohl aber der 15.10. für den Lizenzantrag inkl. aller weiteren Unterlagen."
Zu beachten ist weiterhin, dass die Lizenzgebühr sowie Kaution mit der Meldung fällig wird. Zeigen die Spielverbünde/Landesverbände nicht bis zum 15. Februar des laufenden Spieljahres einen Modus an, so gilt der bisherige Modus für das laufende Spieljahr weiter, es sei denn, eine Änderung der Ligastruktur macht eine Anpassung notwendig. In diesem Fall entscheidet die Wettkampfkommission mit Bestätigung durch das Präsidium. 5. Für die Regionalligen sind die sie tragenden Spielverbünde/Landesverbände zuständig. Der AFVD selbst haftet nicht für irgendwelche im Zusammenhang mit den Regionalligen stehende Handlungen oder Unterlassungen der Spielverbünde/Landesverbände.
Schlüter - 17.06.2025
Vor dem ersten GFL Münzwurf folgt der Aufstieg und vor dem Aufstieg in die GFL, das Lizenz-Aufstiegsverfahren. (© CS-Sportfoto)
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