Es bleibt spannend

Jeffrey L. Kessler ist einer der Anwälte, die die Kläger im Fall House vs. NCAA vertreten. Richterin Claudia Wilken vom US-Bezirksgericht Northern District of California hat am Mittwoch eine wichtige Frist im Fall House vs. NCAA gesetzt und damit ein Machtwort gesprochen. Wilken gab den Beklagten 14 Tage Zeit, sich auf die schrittweise Einführung der Kadergrößen zu einigen, andernfalls riskieren sie die vollständige Ablehnung des wegweisenden Vergleiches. Wilken forderte, dass aktuelle Athleten bis zum Ablauf ihrer Spielberechtigung in den Kadern verbleiben dürfen. Dieses würde den US-Hochschulen ermöglichen, die neuen Kadergrenzen, die unbegrenzte Stipendien beinhalten, vorübergehend zu überschreiten. Harte Kürzungen würden dazu führen, dass fast 5.000 Athleten in den 43 von der NCAA vertretenden Sportarten keinen Platz mehr in den Kadern hätten. Wilken äußerte erstmals Bedenken hinsichtlich der Kadergrenzen, als sie dem Fall am 7. April vorläufig zustimmte. NCAA Anwalt Rakesh Kilaru lehnte die Idee ab, erklärte sich jedoch bereit, mit den Anwälten des Klägers an einer Lösung zu arbeiten.

Die NCAA und die fünf führenden Conferences – die Beklagten in diesem Fall – veröffentlichten kurz nach Wilkens neuer Frist eine Erklärung. "Wir prüfen die Anordnung von Richter Wilken aufmerksam", heißt es in der Erklärung. "Unser Fokus liegt weiterhin auf der Genehmigung dieser wichtigen Vereinbarung, die darauf abzielt, mehr Möglichkeiten als je zuvor für studentische Sportler zu schaffen und gleichzeitig die dringend benötigte Stabilität und Fairness im US-Hochschulsport zu fördern."

Im Rahmen des Vergleichs, sollen die Kader der College Football Teams auf 105 Spieler reduziert werden, was automatisch dazu führen wird, dass viele Hochschulen 20 oder mehr Spieler entlassen müssen. Einige haben diesen Prozess bereits lange vor der vorläufigen Genehmigung des Vergleichs eingeleitet. Der Vergleich in Höhe von 2,8 Milliarden US-Dollar würde es Hochschulen ermöglichen, ab dem 1. Juli Millionen von US- Dollar direkt an die Spieler auszuzahlen. Die Einnahmenbeteiligung pro Hochschule wäre auf 20,5 Millionen US-Dollar pro Jahr begrenzt, wobei der Betrag während der zehnjährigen Vereinbarung jährlich um 4 Prozent steigt. Die Nachzahlungen in Höhe von 2,8 Milliarden US-Dollar für Sportler, die zwischen 2016 und 2024 an Wettkämpfen teilgenommen haben, würden ebenfalls nach Wilkens Genehmigung in Kraft treten.

Die Sammelklage wegen Kartellrechtsverstößen wurde 2020 von dem Schwimmer Grant House von der Arizona State University und der College Basketballspielerin Sedona Prince eingereicht. Sie beantragten eine einstweilige Verfügung gegen die NCAA und die Power Five Conferences. Ziel war die Aufhebung der Beschränkungen für die Aufteilung der Einnahmen aus Medienrechten. Die einflussreichen Kartellrechtsanwälte Steve Berman und Jeffrey Kessler vertraten die Kläger. Im Falle einer Genehmigung würde der Vergleich drei Kartellrechtsklagen beilegen: Carter gegen NCAA, House gegen NCAA und Hubbard gegen NCAA.

Viele Hochschulen bereiten sich in diesen Wochen darauf vor, die Formel der Nachzahlung in ihr zukünftiges Umsatzbeteiligungsmodell zu übernehmen. Das bedeutet, dass etwa 75 Prozent der zukünftigen Einnahmen an Footballspieler, 15 Prozent an Basketballspieler der Männer, 5 Prozent an Basketballspieler der Frauen und 5 Prozent an alle übrigen Sportarten verteilt werden. Diese Zahlen variieren zwar von Hochschule zu Hochschule, gelten aber im Durchschnitt als anzustrebendes Vorbild, provozieren aber auch eine neue Klagewelle, wenn Basketballspielerinnen diese Formel als ungerecht ansehen würden. Dasselbe gilt für einen Footballspieler, wenn sein Umsatzanteil niedriger ist als der eines konkurrierenden Spielers einer anderen Hochschule.

Auch gilt es als sicher, dass sich die NCAA erneut an den US-Congress wenden wird Die NCAA setzt sich seit langem dafür ein, Gesetze zu verabschieden, die die Organisation und ihre Mitglieder vor Kartellrechtsklagen schützen. Diese Bemühungen werden ab Dienstag erneut intensiviert. Der Ausschuss für Bildung und Arbeitskräfte des US-Repräsentantenhauses hat am Dienstag seine 13. Anhörung zum Hochschulsport angekündigt. Conferences, Athletic Directors und Coaches werden dann für ein neues Bundesgesetz werben, das die Bedingungen des Vergleiches kodifizieren würde – eine weitere Kampagne, die schon 2019 ernsthaft begann. Die NCAA könnte sich außerdem mit Senator Ted Cruz treffen, der zurzeit einen Gesetzentwurf ausarbeitet, der der NCAA einen begrenzten Kartellschutz bieten könnte.
Am Freitag wiederum treffen sich Mitglieder des Justizausschusses des Repräsentantenhauses mit NCAA Präsident Charlie Baker zu einer Diskussionsrunde in Madison, Wisconsin.

Parallel haben die Conferences eine Art "Durchsetzungsbehörde" zur Überwachung der Vergleichsbedingungen vorbereitet. Diese neue Organisation wird NIL-Deals zwischen Spielern und Dritten überwachen und die Praktiken der Umsatzbeteiligung an Schulen beobachten. Diese neue Organisation wird diese neuen Regeln durchsetzen und Strafen gegen Schulen und Einzelpersonen verhängen. Tatsächlich würde die NCAA die Befugnis zur Durchsetzung von Vorschriften im Zusammenhang mit unzulässigen Vorteilen an diese neue Organisation abtreten.

Die konkreten Bedingungen des Vergleichs House vs. NCAA lauten:
• Gehaltsobergrenze von 20,5 Millionen US-Dollar für die Umsatzbeteiligung an jeder Division I Hochschule (ab 1. Juli)
• Nachzahlungen in Höhe von 2,77 Milliarden US-Dollar an bis zu 390.000 Athleten, die zwischen 2016 und 2024 eine NCAA-Sportart betrieben haben.
• Externe NIL-Verträge über 600 US-Dollar müssen von einer unabhängigen Clearingstelle geprüft werden.
• NIL-Verträge müssen dem "fairen Marktwert" entsprechen. Wie dieser faire Marktwert ermittelt wird, ist Gegenstand intensiver Debatten.
• Unbegrenzte Stipendien mit neuen Kadergrößenbeschränkungen
• 88.104 von rund 390.000 Athleten haben Nachzahlungen beantragt, so Klägeranwalt Steve Berman. Diese Zahl dürfte bald 118.879 erreichen.
• 343 Athleten haben sich vom Vergleich zurückgezogen.
• 73 Athleten erheben Einspruch gegen die Bedingungen des Vergleichs.

Schlüter - 25.04.2025

Jeffrey L. Kessler ist einer der Anwälte, die die Kläger im Fall House vs. NCAA vertreten.

Jeffrey L. Kessler ist einer der Anwälte, die die Kläger im Fall House vs. NCAA vertreten. (© Winston & Strawn)

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