GFL Mindeststandards

Auch die Betreuung von Schiedsrichtern ist in den neuen GFL Mindeststandards geregelt.Die Mitgliederversammlung des GFL Ligaverbundes hat Anfang März neue Mindeststandards für den Spielbetrieb in der GFL und GFL 2 beschlossen. Die Mindeststandards sind auf der Grundlage der Mindeststandards-Verordnung des Ligaverbundes für jeden GFL-Verein zwingend einzuhalten. Sollte sich ein Verein aus wichtigen Gründen nicht dazu in der Lage sehen, einen oder mehrere Standards einzuhalten, so kann er bis zum 31. März eines Kalenderjahres beim Kontrollausschuss eine Ausnahmeregelung schriftlich beantragen. Das Ziel, möglichst gleiche Grundvoraussetzungen am jeweiligen Spieltag an allen GFL-Standorten anzutreffen, war der Vater des Gedankens und spricht für sich. Diese Mindeststandards sind nachfolgend aufgeführt.

Footballtore
Es sind reguläre Footballtore mit einem Standfuß zu verwenden. Der Einsatz von mobilen Varianten ist möglichen. Fußballtore mit Verlängerungen der Torpfosten o. ä. Konstruktionen sind nicht zulässig.

Gameclock
Unter der Gameclock wird eine elektronische Spielzeit- und unter Scoreboard die Spielstandanzeige verstanden. Die Gameclock/das Scoreboard kann kabelgebunden oder per Funk bedient werden und muss mindestens folgende Anzeigen aufweisen: Gameclock: Spielzeit (rückwärts zählend)
Scoreboard: Spielstand (Heim: Gast), Anzeige des jeweiligen Spielviertels (empfohlen), Anzahl der noch verfügbaren Auszeiten (empfohlen)

Die Gameclock muss so ausgerichtet sein, dass sie vom Spielfeld und den Teamzonen aus gut sichtbar ist. Insbesondere die verbleibende Restspielzeit muss über die gesamte Distanz des Spielfelds und aus den Teamzonen heraus leicht erkennbar dargestellt sein. Es sind auch zwei separate Module möglich. Ebenso ist die Aufstellung mehrerer, gleichlaufender Gameclocks möglich. Dieses ist insbesondere dann notwendig, wenn sich die führende, beziehungsweise einzige Spieluhr parallel zu einer Seitenlinie und hinter einer der beiden Teamzonen befindet. Die Bedienung der Gameclock muss von Personen erfolgen, die über die entsprechende Regelkunde der Zeitnahme verfügen, idealerweise Personen mit einer Schiedsrichterausbildung. Die Anzeige von Zehntelsekunden ist nicht zulässig. Insbesondere ist der Wechsel der Zeitanzeige von Minuten und Sekunden auf Sekunden und Zehntelsekunden für die letzte Spielminute in einem Viertel untersagt.

Playclocks
Unter einer Playclock wird eine elektronische Sekundenanzeige verstanden, die die erlaubte maximale Zeit in Sekunden bis zum Beginn (Snap) des nächsten Spielzugs anzeigt. Die Playclock kann kabelgebunden oder per Funk bedient werden und muss eine Sekundenanzeige (rückwärts zählend von 25 beziehungsweise 40 Sekunden auf 0 Sekunden) besitzen. Die (beiden) Playclocks müssen hinter den beiden Endzonen des Spielfelds platziert sein und auf einer Mindesthöhe von 1,5 Metern (Oberkante der Playclock) angebracht sein. Die Anzeige der Playclock muss mindestens über die gesamte Spielfelddistanz zu erkennen sein (eine herstellerseitige Gewährleitung der Lesbarkeit der Anzeige von 200 Metern wird empfohlen). Bei Anzeige über LED-Ziffern wird eine Mindesthöhe der Ziffern von 45 Zentimetern empfohlen. Die untere Kante der Playclocks muss mindestens 50 Zentimeter Abstand zum Boden haben. Die Bedienung der Playclock muss von Personen erfolgen, die über die entsprechende Regelkunde der Zeitnahme verfügen, idealerweise Personen mit einer Schiedsrichterausbildung.

Feldmarkierung
Die Ausgestaltung der kompletten Feldmarkierung ist in der Bundesspielordnung des AFVD (BSO) beziehungsweise im Regelwerk des AFVD definiert und ist so umzusetzen. Oft vernachlässigt werden die 1-Yard-Markierungen an der Sideline und an der Hashmark-Linie (ohne die u. a. eine ordnungsgemäße Statistik nicht möglich ist), die Zahlen auf dem Feld, die "Coaches-Box" und die 5-Yard-Linien.

Limit-Lines
Die Limit-Lines zeichnen eine in der Regel vier Meter breite (Sicherheits-) Begrenzungszone außerhalb des Spielfeldes. In der Zone zwischen Limit-Lines und Seitenlinie dürfen sich keine Zuschauer, Fotografen oder andere Personen aufhalten, um insbesondere den Schiedsrichtern und der Chaincrew ausreichend Platz zu bieten und um zu verhindern, dass diese bei der Erfüllung ihrer Aufgaben behindert werden. Die Limit-Lines sind als "gestrichelte" Linie zu markieren. Sollte durch bauliche Einschränkungen keine Farbmarkierung möglich sein, sind ersatzweise Markierungshütchen aufzustellen. Sollte durch bauliche Einschränkungen die vorgegebene Breite der Zone von vier Metern nicht eingehalten werden können, so bestimmt und markiert die bauliche Einschränkung die Breite der Zone. Es ist durch geeignete Maßnahmen dafür Sorge zu tragen, dass sich keine Zuschauer, Fotografen oder andere unbefugte Personen innerhalb der Limit-Lines-Zone befinden. Zur Erstellung von Nahaufnahmen nach einem erzielten Touchdown kann nach vorheriger Absprache mit den Schiedsrichtern vor dem Spiel ein Videograf das Spielfeld betreten. Dieser muss sich allerdings vor dem Touchdown und unmittelbar nach der Aufzeichnung der Nahaufnahme außerhalb der Limit-Line-Zone aufhalten.

Schiedsrichtermikrofon
Der Hauptschiedsrichter muss mit einem Funkmikrofon ausgestattet werden und das Signal muss an die Lautsprecheranlage des Stadions übertragen werden.

Stadionsprecher
Spiele müssen für das Publikum von einem regelkundigen Stadionsprecher erläutert beziehungsweise kommentiert werden.

Ketten-Crew
Es sind die offiziellen Ketten-Crew-Westen zu verwenden, die über den Ligaverbund GFL zu beziehen sind. Das Personal für die Kettencrew muss neben den Ketten-Crew-Westen vereinsneutrale und einheitliche Kleidung bezüglich Farbe, Hosenbeinlänge und Ärmellänge tragen. Als Farbe für die einheitliche Kleidung wird dunkelblau empfohlen.

Gast-Teamzone
Die Ausstattung der Gast-Teamzone muss durch das Heimteam mit mindestens zwei Tischen und vier Bänken erfolgen.

Sonnenschutz
Das Aufstellen von Pavillons, Sonnenschirmen, Sonnensegeln im Infield und insbesondere in den Teamzonen ist grundsätzlich nicht gestattet. Die Ausnahme: Die Außentemperatur beträgt im Schatten zwei Stunden vor Kickoff mehr als 30 Grad Celsius. In diesem Fall können maximal zwei Module je Teamzone verwendet werden. Die Aufstellung dieser Module darf ausschließlich an den seitlichen Begrenzungen der Teamzone erfolgen (je max. ein Modul an der rechten und der linken Begrenzung der Teamzone). Das Heimteam hat immer Hausrecht und kann die Aufstellung der Module generell, also auch bei hohen Außentemperaturen untersagen; dies gilt für Heim- und Gastteam dann gleichermaßen. Ebenso können dieses die Schiedsrichter untersagen, wenn die Auslaufzonen des Feldes nicht eingehalten werden. Die Bespannung der Module/Pavillons muss unifarben und je Teamzone farblich identisch sein.
Sponsorenaufdrucke sind möglich.

Hussen
Tische in der Teamzone müssen mit passenden Hussen überzogen werden. Grundsätzlich hat das Heimteam die Hussen zu stellen. Diese sind für die Gästeteamzone vereinsneutral zu halten (ohne Teamlogos oder Texte des Heimteams). Sponsorenaufdrucke sind möglich. Wünscht das Gastteam eigene Hussen zu verwenden, so ist dies vorab mit dem Heimteam abzustimmen, insbesondere bezgüglich. Sponsorennennung. Diese Regelung ist für die Saison 2025 gültig. Ab der Saison 2026 ist geplant, ligaweit einheitliche Hussen in den Gästeteamzonen zu verwenden, die für Tische im Standard-Biertischmaß (50 X 220 cm) durch den Ligaverbund produziert werden.

Einheitliche Spielkleidung
Helm, Trikot, Spielerhose, Facemasks und Socken müssen innerhalb eines Teams jeweils farblich einheitlich (identisch) sein. Siehe hierzu auch die jeweils aktuell gültige BSO beziehungsweise das NCAA-Regelwerk. Wird von Spielern sichtbare Unterwäsche (sog. Compression-Wear o. ä.) getragen, darf neben der Farbe Weiß nur noch die Farbe Schwarz sowie eine weitere Farbe je Team verwendet werden. Dieses gilt für alle außerhalb dem Trikot und der Spielhose sichtbaren Körperbedeckungen (z. B. Arm-Sleeves, Legins, Sweat-Shirt-Ärmel), ausgenommen Socken (siehe a) und d)), Schuhe und Handschuhe. Unterschiedliche Farben an Armen und/oder Beinen eines Spielers sind nicht zulässig. Den Vereinen wird empfohlen (keine Pflicht), zu jedem Spiel einen teameinheitlichen Farbcode für die Kleidungsstücke außerhalb dem Trikot und der Spielhose festzulegen. "Bauchfrei" und/oder hochgezogene Trikots sind nicht erlaubt. Die Länge des Spielertrikots muss dauerhaft bis mind. zum Hosenbund reichen. Außerhalb der Schuhe sichtbare Socken müssen in einer teameinheitlichen Farbe getragen werden. Sichtbare Tapeverbände müssen weiß oder schwarz sein oder die unter b) genannte Teamfarbe haben. Kürzungen der Spielerhosen (abschneiden, umnähen usw.) sind nicht erlaubt. Shirts, die unter dem Spielertrikot getragen werden, dürfen am unteren Rand grundsätzlich nicht länger als das Spielertrikot sein. Nicht geahndet werden Shirts, die mit dem Trikot oder der Spielerhose farbidentisch sind und nicht mehr als fünf Zentimeter unter dem Trikot herausschauen.

Hinweis zur Ahndung von: Eine Ahndung erfolgt, wenn gegen die vorgenannte Farbidentität und/oder in einem Spiel über lange Zeit gegen die vorgenannte Längenvorgabe verstoßen wird. Wenn ein Shirt während des Spiels durch die Bewegung des Spielers über die Längenvorgabe hinaus aus der Hose rutscht und dies zeitnah korrigiert wird, erfolgt keine Ahndung. Unter dem Spieltrikot dürfen keine Kapuzenpullis / Hoodies getragen werden.

A-Kennzeichnung
Bei einer A-Kennzeichnungspflicht gemäß BSO ist diese Kennzeichnung mittels Textilbuchstaben anzubringen (anzunähen) oder direkt auf das Trikot beziehungsweise die Hose zu drucken. Provisorische Kennzeichnungen (z. B. Mittels Klebeband) sind nicht zulässig. (siehe auch BSO Paragraph 70).

Trikotsätze
Jedes Team hat mindestens einen Heim- und einen Auswärtstrikotsatz in unterschiedlichen Farben vorzuhalten. Die Ligavorgaben bezüglich GFL- beziehungsweise Sponsoren-Logos sind auf allen Trikotsätzen einzuhalten.

Kleidung Trainer
Trainer, die sich in der Teamzone aufhalten, müssen farblich einheitliche Oberkörper-Bekleidung tragen. Ausnahme: bis zu zwei, sogenannte "Play-Caller", dürfen abweichende Farben tragen.

Kleidung Teamzonenpersonal
Das Teamzonenpersonal muss farblich einheitliche Oberkörper-Bekleidung tragen. Unterschiedliche Farben für unterschiedliche Funktionsbereiche sind möglich (z. B. medizinisches Personal trägt eine andere Farbe, als die Teambetreuung). Alle Personen in der Teamzone müssen vollständig bekleidet sein. Freie Oberkörper sind ausdrücklich nicht erlaubt, auch nicht bei Personen, die keine offizielle Funktion in der Teamzone haben.

Statistik
Für die Erstellung der Statistik zu einem Pflichtspiel ist der jeweilige Heimverein verantwortlich. Er muss zur Erfassung der Statistik das von der Liga vorgegeben Statistikprogramm verwenden und die u. a. auch in Schulungen vermittelten Vorgaben zur Datenerfassung und -weiterleitung einhalten. Unabhängig vom konkreten Spieltermin müssen die Spielstatistiken bis spätestens 10 Uhr am Montag nach dem Spieltag über das vorgegebene Statistikprogramm bei der Liga eingereicht werden. Erfolgt dieses nicht oder erst nach 10 Uhr am Freitag nach dem Spieltag, so gilt die betreffende Statistik als nicht erstellt und wird durch das Statistikteam der Liga erstellt. Die verspätete Lieferung von Statistiken werden abhängig von der Dauer der Verspätung bestraft (siehe Strafenkatalog). Als unvollständig gelten Statistiken, in denen wesentliche Daten fehlen. Hierunter fallen fehlende Spielsequenzen, fehlende Spielzüge, fehlende/falsche Spielergebnisse, Abbruch beziehungsweise Nichtbeendigung der Statistik.

Sobald der verantwortliche Verein Kenntnis von der Unvollständigkeit einer Statistik hat, muss er diese innerhalb von 48 Stunden vervollständigen und erneut liefern. Wird die Statistik bis Freitag 10 Uhr nach dem Spieltag nicht vervollständigt, dann gilt die Statistik als nicht erstellt. Als fehlerhaft gelten Statistiken, in denen Daten falsch erfasst worden sind und damit zu Ungenauigkeiten in der Statistik führen. Hierunter fallen z. B. das Vertauschen der beiden Gegner, inkorrekte Spieler-Nummern und -Namen, inkorrekte Ballpositionen. Die Korrekturen solcher Fehler erfolgen in Abstimmung mit dem Statistikteam der Liga.

Schiedsrichterbetreuung
Das Heimteam hat einen Ansprechpartner für die Schiedsrichter zu benennen, der die Schiedsrichter empfängt, die Kabine zuweist, für die Getränkeversorgung verantwortlich ist, auf Besonderheiten bezüglich der Organisation und des Ablaufs (z. B. Coin Toss, Einlauf der Teams o. ä.) hinweist und während des Spiels für die Schiedsrichter der Ansprechpartner ist, um Sachverhalte abseits des Spielfelds zu klären.

Balljungen (m/w/d)
Es sind die offiziellen Balljungen-Westen zu verwenden, die über den Ligaverbund GFL zu beziehen sind. Je Spielfeldseite sind zwei Balljungen vom Heimteam zu stellen.

Medien-Vertreter
Personen, die dem Bereich Medien im Innenraum zuzuordnen sind, müssen die offiziellen Media-Westen verwenden, die über den Ligaverbund GFL zu beziehen sind. Dies gilt für Fotografen, Pressevertreter, Video-Filmer u. ä. Privatpersonen im Stadioninnenraum, die mittels Smartphone oder Kamera Fotos/Videos (ggf. auch für private Zwecke) erstellen, sind ebenfalls dem Bereich "Media" zuzuordnen und zum Tragen der Weste verpflichtet oder zum Verlassen des Innenraums aufzufordern.

Ergebnismeldung
Das Heimteam muss aktuelle Ergebniszwischenstände, mindestens jedoch die Ergebnisse der Quarterstände, ggf. Overtime-Zwischenstände und das Endergebnis live melden. Die technischen Vorgaben dazu beziehungsweise das für die Meldung zu verwendende Tool wird den Vereinen rechtzeitig vor Saisonstart bekannt gegeben.

Spieltags-Roster
Das Gastteam muss dem Heimteam mindestens vier Stunden vor dem Kickoff das Spieltagsroster inklusive eindeutiger Starter-Kennzeichnung oder separater Starter-Liste in schriftlicher Form (nicht handschriftlich) und möglichst in elektronischer Form (E-Mail beziehungsweise E-Mail-Anhang) übergeben. Das Heimteam muss dem Gastteam ebenfalls mindestens vier Stunden vor dem Kickoff das Spieltagsroster in schriftlicher Form (nicht handschriftlich) und möglichst in elektronischer Form (E-Mail beziehungsweise E-Mail-Anhang) übergeben. Die Übergabe erfolgt an den benannten Teammanager (ersatzweise Head Coach). Die 4-Stundenfrist kann unterschritten werden, sofern das Gastteam am Spielort später anreist. Dann gilt die unmittelbare Übergabe nach der Ankunft des Gastteams am Spielort. Nachträgliche Ergänzungen von Spielern in den Spieltagsrostern sind nicht zulässig.

Spielberichtsbögen
Der Heimverein/das Heimteam hat analog zu den zeitlichen Vorgaben des AFVD zur Versendung der Spielberichtsbögen an den Spielobmann die Spielberichtsbögen vom Heim- und vom Gastteam per E-Mail an den Ligaverbund zu senden.

HUDL-Pool
In der GFL (nicht GFL 2) ist der jeweilige Heimverein verpflichtet, von jedem Pflichtspiel mindestens zwei Videoaufzeichnung mit unterschiedlichen Perspektiven für den HUDL-Pool zu erstellen und diese Aufzeichnungen per Upload in den HUDL-Pool einzustellen. Pflichtperspektiven sind die Seitenlinienperspektive (auch "Side Shot" genannt) und die Endzonenperspektive (auch "Back Shot" genannt). Der Upload in den HUDL-Pool muss bis spätestens zwölf Stunden nach Spielende erfolgen.

Livestream
Die Vorgaben zum Livestream aus dem Lizenzstatut, dem Lizenzvertrag, dem Livestream-Handbuch der GFL sowie dem Standards-/Strafenkatalog der GFL sind einzuhalten.

Pressevertreter / Pressearbeit
Dem GFL-Ligavorstand ist per Eintrag in das von der Liga zur Verfügung gestellte Google-Doc spätestens bis zum 1. April eines Kalenderjahres der Pressevertreter/-in des Vereins zu benennen (Name, Vorname, Tel. Nummer mobil, E-Mail-Adresse). Veränderungen sind binnen einer Woche zu melden. Wenn der/die Pressevertreter/in von der Liga Berichte oder Text-/Bild-Informationen zur Veröffentlichung erhält, dann trägt er/sie die Verantwortung diese gem. der jeweiligen Liga-Vorgabe zu veröffentlichen.
Weiter ist der/die Pressevertreter/in dafür verantwortlich, dass im Zusammenhang mit Pflichtheimspielen folgende Berichterstattung auf der Internetseite www.gfl.info über den dort eingerichteten Zugang des Vereins erfolgt:
a) Vorbericht zum anstehenden Heimspiel, auf www.gfl.info veröffentlicht bis spätestens Donnerstag 12 Uhr vor dem Heimspieltermin.
b) Spielbericht zum gespielten Heimspiel, auf www.gfl.info veröffentlicht bis spätestens 36 Stunden nach Spielende des Heimspiels. Vereine/Teams sind verpflichtet von jedem Pflichtspiel (Heim- und Auswärtsspiele) einen Spielvor- und Spielnachbericht auf der eigenen Homepage zu veröffentlichen. Es gelten dieselben Fristvorgaben wie vorgenannt.

Social Media
Dem GFL-Ligavorstand ist per Eintrag in das von der Liga zur Verfügung gestellte Google-Doc spätestens bis zum 1. April eines Kalenderjahres der/die Social-Media-Beauftrage des Vereins zu benennen (Name, Vorname, Tel. Nummer mobil, E-Mail-Adresse). Veränderungen sind binnen einer Woche zu melden. Wenn der/die Social-Media-Beauftragte von der Liga Berichte oder Text-/Bild-Informationen zur Veröffentlichung erhält, dann trägt er/sie die Verantwortung diese gem. der jeweiligen Liga-Vorgabe zu veröffentlichen. Generell trägt der/die Social-Media-Beauftragte die Verantwortung dafür, dass Posts mit direktem Bezug zu Spielen und zur Liga auch entsprechende Verlinkungen und Hashtags beinhalten.
Die Vereine haben folgende Pflichten:
• Einrichtung und Betrieb von vereinseigenen Social-Media-Auftritten mindestens auf Facebook und auf Instagramm.
• Außerhalb der Spielsaison: Mindestens ein Post pro Woche in diesen Social-Media-Auftritten.
• Während der Spielsaison: Mindestens zwei Posts pro Woche in diesen Social-Media-Auftritten.

GFL-Logos in Postings
Es ist zur gemeinschaftlichen und einheitlichen Darstellung der Liga und ihrer Teams von höchster Wichtigkeit, dass in alle Social-Media- beziehungsweise Online-Veröffentlichungen das jeweilige Liga-Logo integriert wird. Dies betrifft Postings für GFL-Themen und/oder das dort vertretene Herrenteam, insbesondere bezüglich des Kaders (Neuzugänge, Verlängerungen Spieler, Trainer), Spielankündigungen, Ergebnisse. In Postings weiterer Teams des Vereins darf kein Liga-Logo verwendet werden. Der Ligavorstand beziehungsweise von ihm beauftragte Personen können den Vereinen/Teams Beiträge (Grafiken, Postings o. ä.) auf deren Social Media Plattformen als Pflichtpostings zur Verfügung stellen. Die Vereine/Teams haben die vorgegebene Form und Frist zur Veröffentlichung einzuhalten.

Team- / Vereinshompage
Die Vereine sind verpflichtet bis spätestens eine Woche vor dem ersten Ligaspiel ihre Spieler und Trainer in jeweils einheitlicher Kleidung auf der Vereinshomepage mit einem Portraitfoto zu veröffentlichen. Spieler, die nach diesem Termin zum Kader hinzukommen, müssen binnen einer Woche nach erfolgter Passgenehmigung hinzugefügt werden. Das Roster muss als Datei im Excel- oder CSV-Format downloadbar sein. Sonnenbrillen und/oder andere gesichtsverdeckende Accessoires sind auf den Bildern nicht gestattet. Das jeweilige Liga-Logo muss auf der Startseite der Vereins-Homepage im Kopfbereich erkennbar sein, den CI-Vorgaben der Liga entsprechen und mit der Liga-Homepage verlinkt sein.

Ligavorgaben und Liga Corporate Identy
Die Vereine müssen ihre Zugehörigkeit zur GFL sichtbar machen. Neben dem Liga-Logo auf der Homepage mit Verlinkung zur Ligahomepage gehören hierzu mindestens das Liga-Logo auf den Trikots und auf offiziellen Printmedien. Veränderungen des Liga-Logos sind nicht erlaubt.

Einsatz von Liga-Werbemitteln
Ggf. werden seitens der Liga Werbemittel (z. B. "Beach-Flags", Banner) -auch mit Liga-Sponsoren- den Vereinen zur Verfügung gestellt. Deren Platzierung entsprechend etwaiger Vorgaben durch die Liga obliegt dem Verein.

Liga-Logo auf den Spieltrikots
Auf den Spieltrikots der Erima GFL (GFL) muss das Erima-GFL-Kombilogo auf der Vorderseite der Trikots im Brust-/Schulterbereich oberhalb der Trikot-Nr. gut sichtbar in einer Größe von 4 cm Höhe und 8 cm Breite platziert und fest aufgebracht sein. Zulässig ist hier ausschließlich die Variante mit dem Erima-logo mit grünem Hintergrund. Auf den Spieltrikots der GFL 2 muss das GFL-2-Logo auf der Vorderseite der Trikots im Brust-/Schulterbereich oberhalb der Trikot-Nr. gut sichtbar in einer Größe von 4 cm Höhe und 4 cm Breite platziert und fest aufgebracht sein. Die vorgenannten Vorgaben sind ohne Abweichung beziehungsweise Abwandlung einzuhalten. Abweichungen bezüglich der Logogrößen und -platzierungen sind nicht erlaubt.

Pflichtveranstaltungen
Der Ligavorstand kann Veranstaltungen mit höchster Wichtigkeit zu Pflichtveranstaltungen erklären. Jeder GFL-Verein ist verpflichtet zu derartigen Veranstaltungen mindestens einen Teilnehmer zu entsenden.

Teamlogo
Die GFL-Vereine müssen der Liga ihr jeweils aktuelles Teamlogo incl. CI-Vorgaben für Veröffentlichungen seitens der Liga kostenfrei im Bildpool zur Verfügung stellen. Für die jeweilige Saison muss dies bis zum 1.3. des Jahres erfolgen. Spätere Änderungen sind für die laufende Saison nicht mehr möglich.

Verwendung von Logos anderer GFL-Teams und der Liga
Die GFL-Vereine dürfen für jegliche grafischen Darstellungen ausschließlich die im Bildpool hinterlegten Logos der GFL-Teams oder der Liga verwenden. Veränderungen sind nicht erlaubt.

Freigabe Spieltrikots
Jeder GFL-Verein muss dem Kontrollausschuss spätestens bis zum 15.3. eines Spieljahres Fotos von mindestens zwei unterschiedlichen (Heim und Auswärts) bestehenden Spieltrikots per E-Mail zur Verfügung stellen (jeweils Front- und Rückseite). Plant ein GFL-Verein die Anschaffung neuer Trikots, so sind dem Kontrollausschuss vor der Bestellung die Entwürfe/Grafiken des geplanten Spieltrikotdesigns zur Verfügung zu stellen. Die Bereitstellung der Grafiken oder Fotos erfolgt im Bildpool der Liga im Fotobereich der Teams. Bei der Einstellung von Grafiken neuer Trikots ist der Ligavorstand per E-Mail über die Ablage der Grafiken unverzüglich zu informieren. Der Kontrollausschuss hat ein Vetorecht bei falscher oder fehlender Liga-Logo-Darstellung oder -Platzierung. Der Kontrollausschuss muss binnen fünf Arbeitstagen ab Übersendung beziehungsweise Kenntnis über die Grafikeinstellung die Genehmigung aussprechen oder das Veto mit Begründung und Unterbreitung von Lösungsvorschlägen per E-Mail geltend machen.

Schlüter - 26.03.2025

Auch die Betreuung von Schiedsrichtern ist in den neuen GFL Mindeststandards geregelt.

Auch die Betreuung von Schiedsrichtern ist in den neuen GFL Mindeststandards geregelt. (© Frank BAUMERT)

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