Schleswig-Holstein lockert Restriktionen

Ab dem 19. August 2020 hat die Landesregierung in Schleswig-Holstein erneut die Restriktionen für Sportarten erneut gelockert. So soll ab dem 19. August 2020 auch für Kontaktsport unter den bekannten Hygienevoraussetzungen das Training sowie der Liga- und Wettkampfbetrieb drinnen und draußen wieder möglich sein, und damit auch Testspiele. Das gilt sowohl für Freizeit- und Breitensport als auch für Leistungs- oder Spitzensport. Die Anzahl der Trainingsteilnehmerinnen und -teilnehmer orientiert sich an der jeweiligen Sportart. Zuschauerinnen und Zuschauer sind nur im Außenbereich zugelassen. Die Anzahl richtet sich nach den Vorgaben des Veranstaltungsstufenkonzepts.

Grundlage für die Durchführung von Training und Wettkämpfen sind nach wie vor die Rahmenempfehlungen des Deutschen Olympischen Sportbundes, des Landessportverbandes Schleswig-Holstein und die fortgeschriebenen sportartspezifischen Empfehlungen der jeweiligen Sportfachverbände.
Innenministerin Dr. Sabine Sütterlin-Waack freute sich über das Ergebnis des Gesprächs und dankte allen Beteiligten. "Sport hält fit und leistet damit auch einen ganz wesentlichen Beitrag zum Gesundheitsschutz", sagte die Ministerin. "Unsere Sportvereine haben in dieser Corona-Krise nie einen Zweifel daran gelassen, dass auch für sie die Bekämpfung der Pandemie an allererster Stelle steht", betonte Sütterlin-Waack. Entscheidend sei dabei die lückenlose Kontaktverfolgung, die mit den heutigen Spielberichtsystemen des organisierten Sports auf Knopfdruck gegeben sei. Sollten die Infektionszahlen wieder dynamisch ansteigen, werden die besprochenen Maßnahmen bei Bedarf unter Beteiligung der Sportverbände angepasst. Zuschauer werden im Freien bis maximal 500 erlaubt, in der Halle weiterhin gar nicht. Wenn es keine festen Sitzplätze gibt, dürfen draußen höchstens 150 Zuschauer dabei sein. In jedem Fall müssen die Kontaktdaten aller Zuschauer erhoben werden.

Die Eckpunkte der Corona Landesverordnung Sport in Schleswig-Holstein lauten am 19. August 2020:

1. Zum 19. August 2020 soll auch für Kontaktsport das Training sowie der Liga- und Wettkampfbetrieb drinnen und draußen, unabhängig von der Frage, ob Freizeit-, Breiten-, Leistungs- oder Spitzensport ausgeübt wird, ermöglicht werden. Die Anzahl der Trainingsteilnehmerinnen und -teilnehmer orientiert sich an der jeweiligen Sportart. Die Anzahl der Zuschauerinnen und Zuschauer bei Liga- und Wettkampfbetrieb richtet sich nach den Vorgaben des Veranstaltungsstufenkonzepts.

2. Die Kontaktnachverfolgung der am Sport Beteiligten ist lückenlos sicherzustellen. Ein sportartspezifisches Hygienekonzept ist im Vorwege zu erstellen und auf Verlangen dem zuständigen Gesundheitsamt vorzulegen. Das Hygienekonzept trifft neben den Regelungen des eigentlichen Sportbetriebs auch Aussagen zur Nutzung von Gemeinschaftsanlagen wie Duschen und Umkleiden.
Für die Teilnahme von Zuschauerinnen und Zuschauern bei Liga- und Wettkampfbetrieb (derzeit nur im Außenbereich) ist ein veranstaltungs- und sportartspezifisches Hygienekonzept zu erstellen.
Die Hygienekonzepte sollen zu einer Minimierung des Risikos der Infektionsübertragungen beitragen, Infektionen können jedoch dadurch nicht restlos ausgeschlossen werden.

3. Die Rahmenempfehlungen des Deutschen Olympischen Sportbundes, des Landessportverbandes Schleswig-Holstein und die fortgeschriebenen sportartspezifischen Empfehlungen der jeweiligen Sportfachverbände sind Handlungsgrundlage für die Durchführung von Training und Wettkämpfen.

4. Sollten die Infektionszahlen wieder dynamisch ansteigen, so werden die auf der Grundlage dieser Eckpunkte getroffenen Maßnahmen bei Bedarf unter Beteiligung der Sportverbände angepasst.

Schlüter - 17.08.2020

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