Berlin lockert Landesverordnung
Der Berliner Senat hat in seiner letzten Sitzung am Dienstag die Änderungen der SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung beschlossen, die die aktuelle Pandemieentwicklung im Land Berlin sowie den zunehmenden Reiseverkehr berücksichtigen.
Der Senat hat in diesem Zusammenhang unter anderem weitere Lockerungen im Sport beschlossen. Neben den schon bisherigen Möglichkeiten kontaktlosen Sport zu treiben, sind nun auch wieder Kontaktsportarten zulässig. So gelten für Mannschafts- und Gruppensport feste Trainingsgruppen von höchstens 30 Personen einschließlich des Funktionsteams. Für Kampfsport gelten feste Trainingsgruppen von höchstens vier Personen zuzüglich des Funktionsteams, also der Übungsleitung. Die Zahl der insgesamt zulässigen Trainingsgruppen richtet sich nach der Größe der genutzten Sportanlage.
Die Verantwortlichen sind verpflichtet vor Beginn der Sporteinheit auf die Einhaltung des Schutz- und Hygienekonzepts hinzuweisen und für dessen Umsetzung Sorge zu tragen. Zudem ist eine Anwesenheitsdokumentation verpflichtend. Der Wettkampfbetrieb der Kontaktsportarten ist ab dem 21. August 2020 zulässig. Für deren überregionalen Ligenbetrieb wird der Wettkampfbetrieb ab dem 15. August 2020 zugelassen.
Schlüter - 22.07.2020
Andreas Geisel (SPD) - Senator für Inneres und Sport des Landes Berlin (© Senatsverwaltung Berlin, Landespresseamt des Landes Berlin)
Leser-Bewertung dieses Beitrags: