AFCV NRW aktualisiert Corona Empfehlungen
Der AFCV NRW hat unter Berücksichtigung der weiteren Corona Virus Lockerungen in NRW, die einen Handlungsempfehlungen erneut angepasst. Zudem gibt es leider eine weitere bürokratische Aufgabe in Bezug auf die Gesundheitserklärung zu erledigen. Um am Training, Spiel oder Wettkampf teilnehmen zu können, müssen alle Aktiven, Coaches und BetreuerInnen den Hygienefragebogen ausfüllen zur Nachverfolgbarkeit bei einer möglichen Infektion. Da hierbei persönliche Daten erhoben werden, muss dazu auch eine Datenschutzerklärung unterschrieben werden.
Im Downloadbereich auf der Homepage der AFCV NRW finden Interessierte die aktuellen Versionen der Handlungsempfehlungen für Football und Cheerleading, die neueste Version der Coronaschutzverordnung sowie eine Übersicht über die nun erlaubten Möglichkeiten im Sport. Eine Vorlage (MS Word) für die Datenschutzerklärung ist dort ebenfalls zu finden. Die Datenschutzverantwortlichen der Vereine müssen die Datei nur noch mit den entsprechenden Kontaktdaten versehen und eventuell leicht anpassen.
Grundsätzlich gilt: Alle TeilnehmerInnen an Training, Spiel oder Wettkampf, die eine Gesundheitserklärung abgeben, müssen diesen Datenschutzhinweis unterschreiben. Eine Teilnahme ist ansonsten nicht möglich.
Schlüter - 10.06.2020
Für Nordrhein-Westfalen gelten neue Corona-Handlungsempfehlungen. (© Zelter Media Service)
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