Sächsische Hilfen

Mitgliedsvereine des Landessportbundes Sachsen, die durch die Maßnahmen zur Eindämmung der Covid-19-pandemie unverschuldet in ihrer Existenz bedroht sind, können ab sofort finanzielle Unterstützung in Form einer einmaligen Soforthilfe-Zahlung sowie eines Liquiditätsdarlehens beantragen.
Dazu hat das Sächsische Innenministerium eine entsprechende Förderrichtlinie erlassen. Die Soforthilfe Zuschüsse für Vereine können bis zu 10.000 Euro, die Darlehen zur Liquiditätssicherung bis zu 350.000 Euro betragen.

Der Präsident des Landessportbundes Sachsen (LSB), Ulrich Franzen, begrüßt die Entschei- dung als wichtiges Signal für den sächsischen Sport: "Ich freue mich, dass die Landesregierung unserer Forderung nach einer finanziellen Unterstützung für Sportvereine nachkommt. Die Bemühungen des LSB als Sportdachorganisation sind aktuell darauf gerichtet, das bestehende, jahrelang vor allem durch ehrenamtliches Engagement gewachsene Sportsystem im Freistaat für die Zeit nach Corona zu erhalten. Diese Unterstützung für unsere Vereine ist dafür ein bedeuten- der Schritt."

Für die Gewährung von Darlehen zur Liquiditätssicherung ist die Sächsische Aufbaubank zuständig. Die Soforthilfe zur Existenzsicherung in Höhe von bis zu 10.000 Euro können Vereine über den Landessportbund Sachsen beantragen.

Schlüter - 28.04.2020

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