Hamburg hilft seinen Vereinen

Die Freie und Hansestadt Hamburg bietet im Rahmen des "Hamburger Schutzschirms für durch das Coronavirus geschädigte Unternehmen und Institutionen" mehrere Fördersäulen an, dem Hamburger Sport zu helfen.

Ziel des "IFB-Förderkredits Sport Fördermodul Corona" ist es, dass die finanziellen Einbußen durch die Covid-19-krise soweit ausgeglichen werden, dass die Fortführung der Aktivität ermöglicht wird. Gefördert werden gemeinnützige Sportvereine und – verbände, die bis spätestens zum 31.12.2019 in das Hamburger Vereinsregister eingetragen wurden und deren Satzungszweck die allgemeine Sportausübung ist, als Wirtschaftsbetriebe ausgegliederte Lizenzspielerabteilungen (Profisport) mit Sitz in Hamburg, die vor dem 31.12.2019 tätig waren, Organisatoren von Sportveranstaltungen in Hamburg und soweit sie nicht schon nach dem Hamburg-Kredit Liquidität gefördert werden und im Bereich Sport tätige KMU (gemäß Anhang 1 der AGVO ) und Großunternehmen, die ihren Sitz in Hamburg haben. Voraussetzung für die Gewährung der Förderung ist für alle Antragsberechtigten, dass sie am 31.12.2019 kein Unternehmen in Schwierigkeiten gemäß Art. 2 Nr. 18 AGVO waren, aber infolge der Covid-19-krise in Schwierigkeiten geraten sind. Gefördert werden Betriebsmittel, wenn deren Bedarf aus der Covid-19-krise resultiert. Die maximale Darlehenshöhe liegt bei 150.000 Euro.

Als weitere Säule hat der Hamburger Senat am 5. April bekannt gegeben, dass neben den Förderoptionen Soforthilfe und Sportförderkredit als dritte Säule ein Nothilfefonds für den Sport in Höhe von 5 Millionen € aufgelegt wird. Der Nothilfefonds hält nicht rückzahlbare Zuschüsse bereit, um die Sportvereine in der Corona-Krise zu unterstützen.

Schlüter - 06.04.2020

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