Komplette Verwirrung herrschte in Graz nach dem Spiel zwischen den Styrian Bears und den Red Lions Hall. Die offene Frage war von erheblicher Bedeutung, denn sie lautete ebenso simpel wie eindringlich - Wer hat gewonnen? Wie konnte es aber dazu kommen, dass sich nach dem Spiel beide Teams zum Sieger erklärten?
Die Antwort ist auch hier einfach, aber wieder schwerwiegend - offensichtlich hatten sich die Schiedsrichter verzählt. Nach den Recherchen der Kollegen von football-austria.com zeigte der Spielstand zu Beginn des letzten Quarters eine 42:34-Führung zugunsten der Styrian Bears an. Dieser wurde nach einigen Diskussionen innerhalb der Schiedsrichtercrew sodann auf 36:34 korrigiert. Möglicherweise ein Fehler, wie der weitere Verlauf der Dinge zeigen sollte. Doch erstmal schien alles in bester Ordnung, die Red Lions konnten noch zweimal scoren, kontrollierten danach die Zeit und gingen als jubelnder 47:44-Sieger vom USZ Rosenhain in Graz.
Doch nur kurzfristig, denn inzwischen hatten die Gastgeber erneut nachgezählt und befunden, dass die Korrektur der Schiedsrichter zu Beginn des letzten Spielabschnitts falsch gewesen sei und legten Protest ein. Überraschenderweise schloss sich die wohl von den Ereignissen doch etwas überforderte Schiedsrichtercrew dieser Argumentation noch vor Ort an und korrigierte den Endstand auf 50:47 - und plötzlich jubelten nicht mehr die Red Lions über den Sieg, sondern die gastgebenden Bears. Das Gästecoach Jakob Dieplinger davon überhaupt nicht begeistert war, muss hier nicht weiter erläutert werden, hatte er doch logischerweise mit der Führung im Rücken die letzten Minuten des Spiels anders gestaltet, als dies bei einem knappen Rückstand der Fall gewesen wäre.
Das die Haller inzwischen auch beim AFBÖ gegen die Wertung des Spiels Protest eingelegt haben erscheint logisch. So klar der gefühlte Urteilsspruch nach sportlichen Gesichtspunkten - Neuansetzung des kompletten Spiels oder eigentlich noch korrekter, des letzten Quarters, beginnend mit dem bis dahin hoffentlich endgültig ermittelten Zwischenstand - ausfällt, so unklar ist die juristische Bewertung des Falles. Eigentlich ist in den im europäischen Football üblichem NCAA-Regelwerk kein nachträglicher Videobeweis vorgesehen, andererseits hat es auch durchaus im College Football schon Ergebniskorrekturen gegeben. Ob diese allerdings direkt von der Schiedsrichtercrew vor Ort zu bewerkstelligen sind, mag dann noch einmal auf einem anderen Blatt stehen. Viel zu tun für die Sportjuristen in Österreich, wobei man andererseits aber wohl doch hoffen darf, dass sich die Bears und die Red Lions "auf dem kurzen Verwaltungsweg" einigen können.
Wittig - 13.05.2013
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