DOSB Aktivenversammlung tagte

Christian BreuerDer Beirat der Aktiven im Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) hat auf seiner Vollversammlung in Dresden davor gewarnt, effektive Dopingkontrollen durch überzogene Datenschutzanforderungen zu beschädigen. “Wir wollen selbstverständlich, dass Persönlichkeits- und Datenschutzrechte im Dopingkontrollsystem gewährleistet bleiben; jedoch gibt es im Sport Regeln, an die sich jeder Teilnehmer halten muss – sonst funktioniert der Sport nicht”, sagte Christian Breuer, Vorsitzender der Athletenkommission: “Wer versucht, die nationalen Datenschutzregelungen auf den Sport zu übertragen und das Rad wieder zurückzudrehen, fällt den sauberen Sportlern in den Rücken und begünstigt die Betrüger.” Im Anti-Doping-Kampf müssten gut organisierte und mit wissenschaftlichem Know-How ausgerüstete Täter mit Hilfe von intelligenten Kontrollen überführt werden, die der Beirat der Aktiven vermehrt fordert.

In der Tat werden die Methoden der Kontrollsysteme zur Zeit in der Öffentlichkeit kontrovers diskutiert. Zudem haben Datenschützer aus zwei Bundesländern und eine Spielervereinigung Einschränkungen bei den Meldepflichten und Kontrollmethoden verlangt. Dagegen hat der Aktivenbeirat des DOSB nun ein Zeichen gesetzt: „Mit Datenschutz fange man keine Doper, betonte derBeirat. „Wer beispielsweise die tatsächlich unangenehmen Sichtkontrollen bei der Urinabgabe als „weder datenschutzrechtlich noch verfassungsschutzrechtlich zulässig” bezeichne, zeige, wie wenig er über die Dopingrealität wisse, wo Manipulations- und Täuschungsversuche bei der Urinabgabe den Kontrolleuren geläufig seien.

Der Beirat appellierte darüber hinaus an das Bundesinnenministerium, keine Mittel bei den Dopingkontrollen einzusparen. Im Gegenzug sollten aber gegenüber der Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) Verbesserungen angemahnt werden. Außerdem sollten die Mechanismen des Handels mit Dopingpräparaten Teil der Schulungen der Strafverfolgungsorgane (Bundespolizei, Zoll, BKA)
werden. Abschließend forderte der Beirat der Aktiven, bei der Strafzumessung für Dopingdealer die
gesetzlich möglichen Strafen auch zu verhängen und zu prüfen, ob ein Verbot von Internetportalen
mit Dopinghintergrund Aussicht auf Erfolg habe.

Schlüter - 15.10.2011

Christian Breuer

Christian Breuer (© DOSB)

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