Fall Braunschweig Lions: Sport Emotions bezieht Stellung

Auch die Braunschweiger Fans wollen weiterhin  GFL-Football in ihrer StadtSeit einiger Zeit bemühen sich der Braunschweig Lions Vermarkter Sport Emotions aus Edemissen und der Stammverein 1. FFC Braunschweig ihr Verhältnis zu regeln und den Übergang vom alten zu einem neuen Vermarkter zu gestalten. Nachdem sich bereits der 1. Vorsitzende des FFC in einem football-aktuell.de Interview zur momentanen Situation geäußert hat, übernehmen wir nachfolgend einen ungekürzten Text, der die Sachlage aus der Sicht der Sport Emotions GmbH beschreibt.


„Vor kurzer Zeit angekündigt, folgen heute wie versprochen für alle Fans und Freunde des American Footballs in Braunschweig, aber auch gerne darüber hinaus, ein paar Informationen zu Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft der Braunschweig Lions beziehungsweise des GFL-Footballs in Braunschweig.

Diese Dokumentation war ursprünglich dazu gedacht, allen Interessierten ein paar Einblicke in den aktuellen Status Quo des „Unternehmens Braunschweig Lions“ zu geben und darüber aufzuklären, was in den letzten Wochen rund um die Fragen einer möglichst reibungslosen Übernahme der Verantwortung durch den 1. FFC Braunschweig geschehen ist. Hierzu sind bei der Sports Emotions GmbH zahllose Anfragen eingegangen. Da jedoch jüngst gerade in diesem Zusammenhang viele Aussagen und Meinungen in diversen Internetauftritten und Beiträgen von Verantwortlichen des 1. FFC Braunschweig und auch in zweiter Reihe stehenden, mehr oder weniger gut informierten Personen gestreut worden sind, sehen wir, die derzeit noch Verantwortlichen der Braunschweig Lions uns nach abgeschlossener Saison gefordert, ein wenig mehr zur aktuellen Diskussion beizutragen, als dies ursprünglich beabsichtigt gewesen ist.

Wer also Interesse daran hat, dieses Wenig mehr und vor allem ein wenig Näheres zu erfahren, der ist herzlich eingeladen, im Folgenden nachzulesen. Natürlich handelt es sich hierbei um eine Schilderung von Fakten und der Sichtweise nur einer der derzeit involvierten Seiten. Jeder Interessierte ist darüber hinaus herzlich eingeladen, sowohl die Verantwortlichen der Sports Emotions GmbH als auch die Vertreter des 1. FFC Braunschweig zu den hier wiedergegebenen Informationen zu befragen. Vor allem möge aber jeder Leser bitte eines tun: sich sein eigenes Bild machen über diejenigen Dinge, die derzeit an vielen Stellen und auf vielen Wegen kolportiert werden. Eines möchten wir eingangs noch betonen: Wir erheben hier keinen Anspruch auf Vollständigkeit der Darstellung. Es gäbe mit Sicherheit Zwischentöne zu berichten, deren Wiedergabe jedoch nicht für ein objektives Meinungsbild notwendig wäre oder aber gegen die gute Kinderstube verstoßen würde. Auf geht’s.


Zur aufkommenden „Ethikdiskussion“

Man liest und hört derzeit Vieles. Zugegebenermaßen über die eigene Person oder das eigene vergangene oder gegenwärtige Handeln nicht viel Gutes. Da ist davon die Rede, dass es unmoralisch sei, auf einem Namensrecht „Braunschweig Lions“ zu sitzen oder gar eine „Ablösesumme“ dafür zu fordern. Davon, dass der Name nun mal der Mannschaft gehöre oder gar, dass Fans und Sponsoren über etliche Jahre Geld gegeben hätten, um diesen Namen zu erwerben. Auch vernehmen sich Töne, die besagen wollen, dass die Vereinsführung des 1. FFC Braunschweig beizeiten freiwillig darauf verzichtet habe, für die Ablösung der Namensrechte zu bieten, um der Sports Emotions GmbH ein Schnäppchen zu ermöglichen – freilich um dann selbst den moralischen Anspruch auf eine kostenfreie Übernahme anzumelden. Es findet sich aber auch die Argumentation, dass sich allein aus dem Missmanagement der Sports Emotions GmbH – gern genannt das Herabwirtschaften der Marke und festgemacht an dem freilich ausschließlich in Braunschweig stattfindenden Rückgang des Zuschauerzuspruchs – nach nunmehr vierjähriger Leidenszeit des 1. FFC Braunschweig das Recht des Vereins ergibt, fortan selbst und ohne jegliche finanzielle Gegenleistung die Markenrechte verwerten zu dürfen; eine rechtliche Nebenpflicht, die gerade juristisch geprüft wird ... Da wird gejammert und beklagt, die Rolle des Opfers gesucht oder es werden rechtliche Schritte und Schadensersatzansprüche angemeldet.

Überhaupt ist die Stimme „des Vereins“ derzeit sehr stark zu vernehmen, was an sich auch nicht schlecht wäre, fühlte er sich seiner Vergangenheit und der darin übernommenen oder eben nicht übernommenen Rolle ein wenig verbundener. Über jeglicher derzeit geführter Argumentation und Meinungsbildung stehen die Sports Emotions GmbH und deren Verantwortliche als das gefräßige Monster, das nun am Ende ihrer Tage allein aus wirtschaftlichem Interesse noch möglichst viel Geld abzugreifen versucht und denen jeglicher Respekt vor der Vergangenheit des Footballs unter dem Namen „Braunschweig Lions“ in dieser Stadt abzugehen scheint.

Schauen wir doch aber mal genauer hin, wie diese Vergangenheit im Jahr 2007, dem Jahr der Übernahme der Geschäfte durch die Sports Emotions GmbH aussah ...

Ende des Jahres 2006 lag sie da, die „Unternehmung Braunschweig Lions“. Zum fünften Male Deutscher Meister geworden, nach außen hin also alles Friede, Freude, Eierkuchen. Doch es war leider mehr Schein als Sein. Freilich gab es nach wie vor großen Zuspruch unter den Fans, die ihrer Mannschaft und ihrem Sport die Treue hielten. Und auch von Seiten der Sponsoren war die Unterstützungsbereitschaft ausreichend vorhanden. Allein die Führungsebene der Braunschweig Lions stand komplett vor dem GAU – gäbe es ihn, dann müsste man ihn wohl Super-GAU nennen. Eine interne Blockadesituation zwischen Gesellschaftern und offiziellen wie geheimen Geschäftsführern der beiden (!) Vermarktungsgesellschaften Marketteam GmbH und Serviceteam GmbH machte den Laden unführbar. Daneben drohte ein Bundesverband AFVD dem 1. FFC Braunschweig die Lizenzerteilung für die Saison 2007 zu verweigern, sofern man unter bisheriger Führung und mit bisheriger Konstruktion weiterzumachen gedachte. Und dann gab es da eben tatsächlich auch zu jener Zeit schon den Verein selbst, der die Angelegenheit als Lizenzträger der GFL-Mannschaft zu lösen gehabt hätte ...

Kurz gesagt: Es ging so augenscheinlich nicht mehr weiter (was sich bekanntermaßen auch einige alteingesessene Spieler mit großer Vergangenheit in Braunschweig dachten). So, das bedeutete mit u.a. folgender Ausgangslage, die – natürlich – hauptsächlich mit Geld zu tun hatte, aber eben nicht nur. Folgende unbeglichene Schuldenlage ist der Sports Emotions GmbH und den Verantwortlichen des 1. FFC Braunschweig aus dieser Zeit offenbar geworden (Zahlen teilweise gerundet):

• 150.789,59 EUR, Steuerschuld Marketteam GmbH
• 80.000,00 EUR, Mietschulden Stadionbetreiber Braunschweig
• 20.000,00 EUR, Mietschulden Stadionbetreiber Hannover GB 2005
• 17.000,00 EUR, geschuldete Gage Ensemble Bad Gandersheim
• 19.000,00 EUR, Verbindlichkeiten DSM Ströer
• 5.000,00 EUR, Verbindlichkeiten Ruth Printmedien
• 6.000,00 EUR, Verbindlichkeiten Zeitarbeit Weste
• 2.663,00 EUR, Verbindlichkeiten Talkline
• 6.870,00 EUR, Mietschulden Munte Spielerwohnungen
• 1.320,00 EUR, Verbindlichkeiten Xerox
• 4.880,00 EUR, Verbindlichkeiten BCC
• 1.576,00 EUR, Verbindlichkeiten Kamed Salzgitter
• 982,00 EUR, Verbindlichkeiten T-Mobile
• 257,00 EUR, Verbindlichkeiten BS Energy
• 11.770,00 EUR, Verbindlichkeiten ehemalige Spieler und Trainer

Freilich soll hier nicht der Eindruck entstehen, die Sports Emotions GmbH hätte für all diese Schulden aufzukommen gehabt. Da man nicht die Rechtsnachfolge für die bisherigen Vermarktungsgesellschaften angetreten, sondern wie allgemein bekannt eben nur die Marke „Braunschweig Lions“ angemietet hatte, musste man auch nicht rechtlich für die zuvor genannten Altschulden einstehen. Diese Aufzählung gibt aber ganz gut wieder, wie es um die Braunschweig Lions Ende 2006 stand und auf welchem Wege man, Vermarkter und (!) Verein, vermeintlich die Erfolge der guten alten Vorzeit erreicht hatte. Und dem ein oder anderen interessierten Leser schwant angesichts einer solchen Latte Schulden vielleicht, dass es doch für jenen Neuanfang in 2007 die ein oder andere faktische Hypothek zu tragen gab – denn nach wie vor sollte ja zukünftig über allem der Name „Braunschweig Lions“ stehen (zu diesem Wunsch sogleich mehr) und da interessiert es bspw. einen Stadionvermieter, der noch 80.000,00 EUR aus dem Vorjahr zu bekommen hat, zunächst einmal wenig, ob man nun rechtlich für Altschulden einzustehen hat oder nicht. Und beinahe alle der zuvor genannten Gläubiger haben versucht, sich ihr Geld bei den Neuen der Sports Emotions GmbH zu holen.

Im Gegensatz zu der Liste obiger Peinlichkeiten gab es dann aber auch noch diese andere (nicht vollständig abgedruckte) Liste mit offenen Posten, die auch tatsächlich bezahlt werden wollte:

• 20.000,00 EUR, Verbindlichkeiten GFP/AFVD
• 2.000,00 EUR, Geldstrafe AFVD für Lizenzierungsverstöße des 1. FFC
• 15.000,00 EUR, Sonderkaution AFVD für neue Betriebsgesellschaft

Wenn wir nun schon einmal ins Plaudern gekommen sind, sollte man vielleicht noch die 2.552 Gold-MDM erwähnen, die die Sports Emotions GmbH im Spielbetrieb 2007 noch auf Kulanzbasis gegen Getränke im Stadion entgegen genommen hat. Und einer kurzen Bemerkung wert sind vielleicht noch die 45.615,00 EUR Dauerkarteneinnahmen aus den Monaten Oktober bis Dezember 2006, noch restlos vereinnahmt von den Vorgängern der Sports Emotions GmbH in der Vermarktung. Das Dauerkartenversprechen an die Inhaber der Saison 2007 freilich wurde dann von der Sports Emotions GmbH erfüllt – mit sechs plus zwei Heimspielen und einem German Bowl-Sieg. Unkommentiert lassen wir zum Abschluss die Sauereien, die unter der Regentschaft der Altverantwortlichen (wer auch immer sich diesen Schuh anziehen lassen muss) Menschen wie Adrian Rainbow, Kelvin Love, Jörg Heckenbach u.v.m. zugemutet wurden, indem man ihnen vorgegaukelt hatte, ihre Bezüge sein lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig bereits wie in der gängigen Praxis belegt und beglichen worden – dem war jedoch nicht so.

Nun ist selbstverständlich jedermann die Frage erlaubt, was denn der 1. FFC Braunschweig mit all diesen Dingen zu tun hat und was diese ganze Schuldenpolemik überhaupt soll. Dazu ist zu sagen, dass die Rolle und Verantwortung des Vereins selbst in der Vergangenheit keine andere oder gar geringere gewesen ist, als in der jetzigen Phase. Der Verein ist es immer schon gewesen, der den Platz eines GFL-Teams in der obersten deutschen Footballliga für sich reklamieren konnte. Auch lange Zeit vor 2007 war es der 1. FFC Braunschweig, der den Auftrag zu Vermarktung und Betrieb der Bundesligamannschaft zu vergeben und – Achtung! – auch ggf. zu entziehen hatte. Als Herr über alle Lizenzbedingungen kam ihm schon immer die Vergabehoheit und dementsprechend auch die Überwachungspflicht für das Treiben im Ring zu. Man war also zumindest im Vorstand des Vereins immer in der Lage, Einblick zu nehmen, die Dinge zu steuern, zu ändern, zu verbessern, zu monieren – was auch immer. Das Urteil darüber, ob man dieser Pflicht nachgekommen ist und die Möglichkeiten zur Kontrolle und Steuerung im Sinne einer Zukunft des Footballs in Braunschweig oder einfach auch nur eines anständigen menschlichen Umgangs ergriffen hat, mag sich jeder Leser selbst bilden – ebendies mag jeder auch hinsichtlich der Motive des Vereinsvorstandes zu entsprechendem Handeln tun.

Nun soll es aber hier auch nicht unser aller Anliegen sein, die Verantwortung für die 2006er Misere allein auf die ehrenamtlich Vorstehenden des 1. FFC Braunschweig zu schieben. Dass denen diese bekannt war, steht sicherlich außer Zweifel, denn so wurde der Verein nachweislich selbst bereits mehrfach, zuletzt im Jahr 2005 vom AFVD dafür sanktioniert, dass die von ihm beauftragte Betriebs- und Vermarktungsgesellschaft zuvor die Bedingungen des Lizenzierungsverfahrens nicht erfüllt hatte. Angesichts unserer Ausgangsfrage zu Anstand und Moral beim Umgang mit der Zukunft der „Braunschweig Lions“ in der Gegenwart sollte aber interessieren, dass es Ende 2006 / Anfang 2007 eben dieser 1. FFC Braunschweig war, der die Sports Emotions GmbH händeringend und bildlich gesprochen „auf Knien“ darum gebeten hat, die Nachfolge der bis dahin umtriebigen Vermarktungsgesellschaften anzutreten – und zwar mit allen Schwierigkeiten, die sich zu stellen drohten, und: mit dem obersten Ziel, den Markennamen „Braunschweig Lions“ beizubehalten! Denn dieser sollte u.a. ja nicht nur die Tradition erhalten, sondern auch weiterhin die Namensgebung für nahezu alle anderen Teams und Cheerleader-Squads des Vereinsunterbaus ermöglichen. Die Ausgangslage musste dem damaligen Vorstand bekannt gewesen sein, was auch deshalb jedem einleuchten sollte, da die seinerzeitige Vereinsvorsitzende bis ins Jahr 2009 hinein Gesellschafterin, also Anteilseignerin der Sports Emotions GmbH war, und auch der 2. Vorsitzende dies lange Zeit geplant hatte. Gleiche interne Kenntnislage des Vorstands galt auch für die damaligen Verhandlungen um die Markenrechte und den hierfür – wie auch für Trainings- und Spielgerät, etc. – zu zahlenden Gesamtpreis von 174.000,00 EUR. An diesen Gesprächen war der Vorstand des 1. FFC Braunschweig jederzeit beteiligt und stand natürlich beratend mit seiner Erfahrung zur Seite.

Fassen wir mal zusammen: Der Verein(svorstand) hatte also Anfang 2007 jemanden gefunden, der ihm ohne jegliches Risiko alle seine Wünsche für die Zukunft zu erfüllen bereit war. Nicht einmal die gewöhnliche, beim AFVD zu hinterlegende Kaution für den Betrieb seines (!) GFL-Teams konnte/wollte/musste der 1. FFC Braunschweig stellen. Dieses, sowie den Betrieb und die Vermarktung übernahm in der Folge die Sports Emotions GmbH zu den ausgehandelten Konditionen und alles war wieder gut. Eine Erfüllung der Lizenzstatuten des AFVD, wie sie seit 2002 bestehen, war freilich innerhalb dieser kurzen Zeit von etwa drei Monaten nicht umsetzbar, was auch den Verantwortlichen des AFVD verständlich war – nicht zuletzt deshalb gab es ja auch eine Sonderkautionsauflage für Neuanfänger ...

Heute erleben wir jedoch denselben 1. FFC Braunschweig – freilich unter anderer Führung –, der sich lautstark Gehör zu verschaffen bemüht ist, der Sports Emotions GmbH unmoralisches Verhalten im Umgang mit dem Vermächtnis des Braunschweiger Footballs vorwirft und die Namensrechte zum Nulltarif für die Mannschaft und damit sich selbst reklamiert; die Prüfung rechtlicher Schritte nach eigener Angabe eingeschlossen. Mit Verlaub, an dieser Stelle wird einem übel! Zur Erinnerung: Es ist nicht die Erfindung der Sports Emotions GmbH gewesen, den Namen „Braunschweig Lions“ markenrechtlich schützen zu lassen und damit zu einer handelbaren Rechtsposition zu machen. Diese Idee ist bereits viel früher geboren worden, und zwar zu einer Zeit, als der Verein selbst im Zuge seiner Neugründung noch alle Geschicke selbst in der Hand gehalten hatte. Jedem Unternehmen wie der Sports Emotions GmbH wäre es allzeit lieber, zusammen mit dem Auftrag zu Organisation und Vermarktung einer Footballmannschaft auch das Handwerkszeug dazu geliefert zu bekommen: u.a. ein beim Verein selbst liegendes Markenrecht und Trainings-/Spielgerät. Damit hätte man angenehm arbeiten und sich um ganz viele andere Wünsche von Fans, Sponsoren und Mannschaft kümmern können, als etwa um die Abbezahlung einer Marke. Nach Beendigung der Zusammenarbeit hätte man seitens der Sports Emotions GmbH dann das „geliehene Kapital“ wieder zurück gegeben und alle wären unabhängig auseinander gewesen.

Nun ist es so aber nicht im Braunschweiger Football. Stattdessen sehen wir Verantwortliche der Sports Emotions GmbH uns mit den derzeitigen Forderungen und Bewertungen unserer Arbeit durch einen jederzeit risiko- und bis einschließlich 2009 in Bezug auf die GFL-Mannschaft verantwortungsscheuen 1. FFC Braunschweig konfrontiert. Bei der aktuellen Diskussion „übersehen“ werden aber Mitverantwortung für alte Missstände, die Begründung und Wünsche einer Zusammenarbeit der Jahre 2007 bis 2010 und auch, ob man sich aktuell dieser alten Verantwortung noch zu stellen bereit ist. Es spielt dabei keine Rolle, ob die im Vorstand handelnden Personen zwischenzeitlich andere sind, der 1. FFC Braunschweig als Gesellschaftsgebilde ist derselbe wie vor zehn Jahren schon. Verantwortung wird nun einmal fortgetragen, im positiven wie negativen Sinne. Das hat niemand in vier Jahren Sanierungszeit so leibhaftig erlebt wie die Sports Emotions GmbH.

Wir halten es selbstredend für legitim, und darauf weisen wir gerne hier einmal ausdrücklich hin, dass sich der Vereinsvorstand – besser wäre natürlich angesichts solch wichtiger Fragen für den ganzen Verein die Mitgliederversammlung selbst – nach Ende einer Kooperation mit der Sports Emotions GmbH dafür entscheidet, keinerlei Werte aus dieser Zusammenarbeit zu übernehmen und auf die Markenrechte, Trainings- und Spielgerät, Know How, Wohnungseinrichtungen, Fahrzeugflotte, etc. zu verzichten. Eine solche Entscheidung entspricht dem unternehmerischen Risiko der Sports Emotions GmbH und der Entscheidungsfreiheit des 1. FFC Braunschweig. Nur sollte man dann auch bitte zu dieser Entscheidung und vor allem den Gründen dafür offen stehen können: nämlich es selbst und aus eigener Kraft machen zu wollen, mit einer neu aufzubauenden Marke, weil man es anders, weil man es besser und vor allem ohne die derzeit verantwortlichen Gesichter machen und dafür kein Startkapital und die dementsprechende Anfangsbelastung aufbringen möchte. Die aktuelle Darstellung der Geschehnisse wird alledem nicht ansatzweise gerecht und genau das ist es, was die ganze Angelegenheit ais der Sicht der Sports Emotions GmbH so heuchlerisch und verlogen macht. Was hier betrieben wird, ist Bauernfängerei und Stimmungsmache, obwohl im Hintergrund schon lange die Würfel gefallen sind. Zu erleben ist eine Verkaufsveranstaltung für unpopuläre Entscheidungen erster Güte, stets darum bemüht, die Rolle des Unschuldslamms zu geben und einen vermeintlichen schwarzen Peter zu verteilen. Wir, die Verantwortlichen der Sports Emotions GmbH, haben uns unsere Meinung über moralisch oder gar „ethisch“ korrektes Vorgehen in diesem Tagen gebildet. Mag jeder interessierte Leser dies selbst auch tun.


Zur Konstruktion der GmbH & Co. KG im Allgemeinen und im Speziellen

Nicht weniger beliebt als der Vorwurf unmoralischer Abzockermentalität an die Sports Emotions GmbH ist die Darstellung, mit der Sports Emotions GmbH und damit mit den von ihr einzubringenden Werten, wäre keine zukunftsfähige Struktur nach den AFVD-Statuten in Braunschweig möglich gewesen. Nun, im American Football wird ja gerne hin und wieder zur pauschalen Bewertung mancher Dinge der Begriff „Bullshit“ benutzt. Zur Verdeutlichung dieser Bewertung aber vielleicht für alle interessierten Leser ein kleiner Grundkurs Gesellschaftsrecht, denn wirklich leicht ist dieses Konstrukt auf Anhieb nicht zu verstehen.

Der AFVD fordert in seinen Lizenzstatuten von den teilnehmenden Vereinen einen beherrschenden Einfluss auf den Spielbetrieb der Bundesligamannschaft. Dies soll sicherstellen können, dass nicht mitten in der Saison der Spielbetrieb eingestellt werden muss, falls der Betriebsgesellschaft die Puste ausgeht, weil etwa die Geschäftsführer sich mit dicken Geldkoffern auf die Malediven abgesetzt haben (scherzhafte Umschreibung für eine Insolvenz). Diese beherrschende Stellung kann auf unterschiedlichen Wegen erreicht werden. Entweder, indem man sich als Verein direkt selbst um alles rund um die Mannschaft kümmert, so wie es die Sports Emotions GmbH in den vergangenen Jahren praktiziert hat, oder einen Teil der anfallenden Aufgaben wie Marketing, Sponsoring, Ticketing, Merchandising u.v.m. extern vergibt, freilich ohne die Kontrolle über die Mannschaft und die Spielstätte abzugeben. Die andere Möglichkeit ist die des geduldigen Papiers. Hier gründet jemand eine Vermarktungs- und Betriebsgesellschaft, an der der teilnehmende Verein als Gesellschafter eine Mehrheitsbeteiligung von mindestens 51% erhält. Dies ist die sog. 50+1-Regel, die wie gesagt rein rechtlich und zunächst nur auf dem Papier die beherrschende Stellung des Mehrheitsgesellschafters „Verein“ sicherstellt.

Ein beliebtes Mittel zur Umsetzung der zweiten Möglichkeit ist die GmbH & Co. KG. Beliebt ist sie deshalb, weil man in diesem Gebilde Mehrheitsgesellschafter sein kann, ohne jedoch ein unvorhersehbares, höheres Risiko tragen zu müssen. Man kann seine Haftung, also sein Risiko, auf die einmalig eingebrachte Geldeinlage beschränken, deren Höhe nicht vorgeschrieben ist. Das ist praktisch und für einen gemeinnützigen Verein wie den 1. FFC Braunschweig eine gute Sache, um mit dem Spielbetrieb der GFL-Mannschaft nicht den Rest des Vereinsbetriebes zu gefährden.

In einer KG, und nichts anderes ist auch die GmbH & Co. KG, schließen sich also mehrere Parteien zusammen, um ein gemeinsames Ziel zu verfolgen. Um eine Gesellschaft (KG = Kommanditgesellschaft) zu haben, muss man mindestens zu zweit sein: Einer muss die Haftung im Falle eines Falles übernehmen (Komplementär), der andere gibt einmal eine Anschubfinanzierung und sieht im Wesentlichen zu, was daraus gemacht wird (Kommanditist). Das Charmante an der Konstruktion der GmbH & Co. KG ist darüber hinaus, dass die Rolle des Risikoträgers der neuen gemeinsamen KG (nennen wir sie mal die Football-In-Braunschweig-KG, kurz FIB-KG) eine GmbH übernehmen kann, also eine sog. juristische Person, in der im Normalfall wiederum auch keine Einzelperson haften muss, sondern allein das Stammkapital der GmbH. Dadurch gibt es von vornherein für die neu zu gründende FIB-KG eine kalkulierbare Risikolage: Denn haften muss allein eine anfängliche Mindesteinlage von 12.500,- EUR der GmbH.

Das klingt doch zunächst einmal toll und genau nach dem, was ein Verein mit eher verhaltener Risikofreude braucht: Eine „Dumme“, die für ihn das Risiko übernimmt, eben wie in der Vergangenheit auch. Spaß beiseite, diese gesellschaftsrechtliche Konstruktion ist das Optimale für einen Verein, der den formellen AFVD-Auflagen einerseits genügen muss, der andererseits aber Football größer und daher teurer und risikoreicher als an den meisten anderen Standorten in Deutschland aufziehen möchte.

Nun gibt es aber per Gesetz ein nicht unwesentliches Zugeständnis innerhalb einer KG zu beachten, das die „Dumme“, die das Risiko trägt, eben gerade dafür entschädigt. Und dabei geht es nicht in erster Linie um Geld, also eine Gewinnbeteilung etwa. Paragraph 164 HGB, leicht zu finden im Internet, bestimmt, dass der haftende Gesellschafter einer KG allein (!) für die Geschäftsführung der KG zuständig ist. Und das gilt auch, wenn dieser haftende Gesellschafter nur 1% oder weniger der Anteile an der gemeinsamen KG übernommen hat! Das bedeutet, dass im Rahmen einer FIB GmbH & Co. KG grundsätzlich nach dem Gesetz immer die GmbH über alle Maßnahmen entscheiden wird. Der nicht-haftende Verein wird immer nur im Rahmen einer Gesellschafterversammlung sein Veto einlegen können, wenn irgendeine Maßnahme nicht vom vorher festgelegten Gesellschaftszweck gedeckt wird. Naja, und der kann natürlich ein sehr dehnbarer Begriff sein.

Für unsere FIB GmbH & Co. KG bedeutet das nun, dass also nach gesetzlichen Vorgaben immer die Vertreter der GmbH das Sagen beim GFL-Football haben werden. Es spielt keine Rolle, ob der Verein 10, 49, 51, oder 99,5% an der gemeinsamen KG halten wird – haftet er nicht, so hat er nach der gewöhnlichen gesetzlichen Konstruktion nichts zu melden. Wer aber entscheidet dann? Die Frage ist im Zweifel einfach zu beantworten. Die GmbH hat im Hintergrund ihrerseits Gesellschafter, die einmal Geld für ihre Gründung gegeben haben. Handeln tut die GmbH offiziell durch ihren Geschäftsführer, der in der Regel identisch mit dem der GmbH & Co. KG ist. Und dieser Geschäftsführer ist abhängig von den Weisungen der GmbH-Gesellschafter. Einfach gesagt: Wer das Geld gibt, bestimmt wo es lang geht: Da geht’s lang! Warum sollte es auch unter dieser Gesellschaftskonstruktion anders sein, als sonst im Leben. So einfach könnte es also sein, „owner“ einer Footballmannschaft zu werden ...

Nun wollen wir hier an dieser Stelle kurz darauf hinweisen, dass man diese grundsätzliche rechtliche Konstruktion auch abwandeln kann, etwa durch erteilte Generalvollmachten für andere Personen oder ähnliches. Ob sich der 1. FFC Braunschweig mitsamt seinen neuen Partnern für die gesetzlich vorgesehene Variante entscheiden wird oder aber der Verein selbst tatsächlich Mitspracherecht erhalten wird, ist uns derzeit nicht bekannt. Dies zu erläutern könnte sicherlich Ausfluss propagierter Transparenz durch den Vorstand sein und einer Mitgliederversammlung oder gar der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Jedenfalls entspräche ein solches Vorgehen und auch eine von gesetzlichen Vorgaben abweichende Regelung der derzeitig allerorts vernehmbaren Devise „alle Macht dem Verein“ und „weg vom Knebel einer Vermarktungsgesellschaft“. Auch könnten im Internet einsehbare Handelsregistereinträge Auskunft über solche Fragen geben, Google kennt vielleicht auch hier die Antwort.

Aber wir wollten uns ja eigentlich mit dem Vorwurf fehlender Kooperationsbereitschaft der Sports Emotions GmbH im Rahmen einer AFVD-gerechten Gesellschaftsbildung auseinandersetzen. Das grundsätzliche Funktionieren einer GmbH & Co. KG ist hoffentlich verständlich geworden. Auch deren im Gesetz veranlagter Nachteil für einen sich Mitbestimmung wünschenden Verein, der kein Risiko tragen möchte. Sowohl Konstruktion als auch die Wünsche des 1. FFC Braunschweig sind den Verantwortlichen der Sports Emotions GmbH seit Jahresbeginn 2010 bekannt. Auf der Basis des Modells einer GmbH & Co. KG gab es im Januar 2010 seitens der Sports Emotions GmbH einen mit konkreten Zahlen unterfütterten Modellvorschlag an den 1. FFC Braunschweig, der vorsah, denjenigen Gesellschafter einer möglichen FIB-KG, der die Haftung übernehmen und (!) gleichzeitig die Geschäfte führen sollte, gemeinsam zu gründen, und zwar mit einer Mehrheitsbeteiligung des Vereins selbst, so dass dieser hier jederzeit tatsächlich und per Gesetz in der Lage gewesen wäre, dem Geschäftsführer der Braunschweig Lions Vorgaben zu machen. Erreichbar wäre dies über die noch recht junge Gesellschaftsform der Unternehmergesellschaft gewesen, die bereits mit der Einlage von 1,- Euro gegründet werden kann. Die rechtliche Konstruktion ist zugegebenermaßen etwas komplizierter als die einer gewöhnlichen GmbH, hätte aber dem Verein echte Mitbestimmung bei gleichzeitig reduziertem Haftungsrisiko geboten.

Für den AFVD allein wichtig gewesen wäre die Mehrheitsbeteiligung des Vereins selbst, die nach dem Vorschlag der Sports Emotions GmbH per Gesetz und nicht nur wie möglicherweise zukünftig nach dem guten Willen der handelnden Personen garantiert gewesen wäre. Probleme der Lizenzerteilung nach dieser vorgeschlagenen Struktur wären keineswegs zu erwarten gewesen, und der Verein hätte auf mittelfristige Sicht sogar die Möglichkeit gehabt, Alleingesellschafter der bestimmenden Gesellschaft zu werden. Nun denn...


Der Versuch einer Einigung bis hierher

Mit den Grundlagen für Vorverurteilungen und Stimmungsmache haben wir nun bis hierher aufzuräumen versucht. Jedenfalls was die Vorwürfe zu Abzocke, unmoralischem Handeln oder fehlender Kooperationsbereitschaft angeht, hatte jeder interessierte Leser die Möglichkeit, nun auch einmal die Gegenseite zuhören. Jedem, der es bis hierhin geschafft hat mit dem Lesen sei Respekt ausgesprochen! Nun kommen wir aber vermeintlich mal zu dem, was die meisten noch viel mehr interessieren dürfte und was zur Abrundung eines Meinungsbildes letztlich beitragen sollte: Eine Chronologie der Ereignisse der letzten Wochen, rund um die Frage: Wie könnte es weitergehen mit den Braunschweig Lions? Zugleich auch ein Abbild dessen, wer wann wie agiert hat und wer wann wie reagiert hat (gleiches kann man übrigens auch sehr gut für sämtliche Veröffentlichungen und Zukunftsmitteilungen tun, wenn man denn möchte.) Zum Einstieg in diese Abfolge sei jedem Leser bitte mitgegeben, dass die Sports Emotions GmbH natürlich auch wirtschaftliche Interessen verfolgt, wie auch immer die motiviert sein mögen. Ein mögliches Motiv findet sich im Text weiter oben und hat sechs Stellen vor dem Komma. Wer ihr dies nicht zugestehen mag, der wird sich im Folgenden auch nicht wieder finden. Zugleich wiederholen wir unseren Hinweis, dass auch in dieser Chronologie keine Vollständigkeit aller Ereignisse zu finden ist, wohl aber unseres Erachtens nach alle Informationen zum Verhandlungshergang, die Aufschluss über vermeintliche Chancen und Möglichkeiten, aber auch ein vermeintliches Scheitern geben können.


• September 2009: Rücktritt des Vorstands 1. FFC Braunschweig
• Oktober 2009: Neuwahl des Vorstands 1. FFC Braunschweig
• Okt. 09 – Jan. 10: erste Gespräche zwischen SE GmbH und FFC
• Januar 2010: Übergabe Wunschliste einzelner Punkte des FFC
• 15.01.2010: Übergabe Modellvorschlag der Sports Emotions GmbH an FFC
. 16.01.2010: Ablehnung des Modellvorschlags der SE GmbH durch FFC
• 17.01.2010: fristwahrende Kündigung der Kooperationsvereinbarung
durch den FFC; verbunden mit beiderseitigem Einigungswunsch nach
gemeinsamer Zukunftsgestaltung
• 14.04.2010: Vieraugengespräch Sports Emotions GmbH
• 16.06.2010: Vieraugengespräch Sports Emotions GmbH – FFC
• 22.06.2010: Kennenlernrunde und Sondierungsgespräch; Wunsch des FFC nach Paketpreisbenennung zum Erwerb von Sports Emotions GmbH; Zusage der Sports Emotions GmbH zur Angebotserstellung
• 25.06.2010: Telefonische Mitteilung des FFC folgender Wünsche zur Berücksichtigung im Rahmen einer Angebotserstellung durch Sports Emotions GmbH: 1. Keine persönlichen Sicherheiten für mögliche Zahlungsverpflichtungen durch Vorstände oder Gesellschafter, 2. Zahlungsverpflichtungen nur über einen Zeitraum, der nicht länger sein sollte, als zu erzielende Sponsorenverträge, 3. Ausstiegsklausel aus jeglicher vertraglichen Bindung zum Ende der Saison 2011
• 07.07.2010: Angebotsunterbreitung der Sports Emotions GmbH an FFC, wobei alle vom FFC geäußerten Wünsche berücksichtigt werden konnten; Ausarbeitung auf zwei separaten Seiten, Seite 1 mit wesentlichen, unverhandelbaren Angebotsdetails, Seite 2 mit Optionen zur Annahme oder Ablehnung durch FFC.

Inhalte Seite 1:
o volle Nutzungsrechte für Markennamen „Braunschweig Lions“ und Internetdomain www.braunschweig-lions.de für FFC und dessen neue Vermarktungsgesellschaft ab Unterzeichnung bis zum Ende der Saison 2011, mit Ausnahme des Merchandisings, Lizenzgebühr: 6.000,00 EUR
o Übertragung sämtlichen Trainings- und Spielgeräts, sowie der Stadionausstattung aus dem Eigentum der Sports Emotions GmbH an FFC beziehungsweise dessen neue Vermarktungsgesellschaft; Kaufpreis 0,00 EUR
o Vorkaufsrecht für FFC (Verein selbst!) über die Markenrechte „Braunschweig Lions“ am Ende der Saison 2011 = Ausstiegsmöglichkeit. Kaufpreis: 6.000,00 EUR
o Garantie seitens FFC über die weitere Nutzung des Eintracht-Stadions als Spielstätte
o Zur Vergütung der von der Sports Emotions GmbH an den FFC beziehungsweise dessen neue Vermarktungsgesellschaft übertragenen Werte über die zuvor benannten Summen hinaus hatte die Sports Emotions GmbH zu diesem Zeitpunkt bereits einen Förderer akquiriert, der Bereitschaft zur Zusage signalisiert hatte, die von ihm angebotene Leistung für 2011 der Sports Emotions GmbH direkt oder über den FFC als Gegenleistung zukommen zu lassen. Daneben hätte die Sports Emotions GmbH die Möglichkeit gehabt, letztmalig aus eigener Kraft mittels des Merchandisings in 2011 einen Gegenwert für die von ihr überlassenen Werte zu erwirtschaften. Diese Konstruktion wäre sicherlich dazu geeignet gewesen, die Bedürfnisse aller Beteiligten abzudecken.

Inhalte Seite 2:
o optionale Angebote zur Übernahme von Wohnungseinrichtung, Fahrzeugflotte, Servicewagen, Kundendaten/Ticketing, Archiv Internetseite, etc.

• 11.07.2010: Zustimmung seitens des Vorstandes des FFC und der neuen Gesellschafter zu den von der Sports Emotions GmbH auf Seite 1 übermittelten Angebotsdetails, Zustimmung übermittelt per E-Mail; darin geäußerter Wunsch nach schnellstmöglicher Behandlung restlicher optionaler Punkte der Seite 2 und Abfassung einer schriftlichen Vereinbarung

• KW29: urlaubsbedingter Wechsel der Verhandlungsführer auf Seiten FFC; bis dato Vorstand des FFC nebst einem Neugesellschafter, ab KW30 ein Gesellschafter nebst designiertem neuen Geschäftsführer

• 29.07.2010: Treffen zum Gespräch über offene Restfragen; Ablehnung aller weiteren optionalen Angebote der gesprächsgrundlegenden Seite 2, damit umfassende Klärung aller zum Verhandlungsgegenstand gemachten Inhalte; aufkommender Wunsch der FFC-Vertreter nach Neuverhandlung der Basisregelungen der bereits zugestimmten Seite 1: Wunsch nach partiellen oder auch vollständigen Merchandiserechten; Gesprächsbereitschaft der Sports Emotions GmbH, aber mit Wunsch nach Benennung der partiellen Merchandiseprojekte oder Alternativangebot für vollständige Ablösung der Merchandiserechte; beides bleibt ohne konkrete Beantwortung

• 03.08.2010: Übermittlung eines Entwurfs eines Vertrags durch Sports Emotions GmbH an FFC auf der Basis der Zustimmung des FFC vom 11. Juli, sowie der erklärten Bereitschaft zu dessen Anpassung infolge möglicher Änderungen der Merchandisefrage

• 06.08.2010: Beantwortung des Vertragsangebots der Sports Emotions GmbH durch ablehnendes Gegenangebot des FFC, dessen Inhalte jenseits des bisher vermeintlich erzielten Konsens’ lagen, alle jemals von der Sports Emotions GmbH erwirtschafteten Werte umfassten und als Bezahlung eine vom FFC zukünftig (!) noch zu akquirierende Sponsorleistung aus 2011 vorsah; für die Sports Emotions GmbH war dieses Angebot von Anfang an inakzeptabel; gleichzeitig Ankündigung des FFC, ab 11.08.2010 ohne gemeinsame Absprache aktuelle Sponsoren der Sports Emotions GmbH anzusprechen, verbunden mit der geäußerten Einschätzung, auf Basis bisheriger Gespräche keinen Konsens mehr herstellen zu können

• 26.08.2010: Erneutes, letztmaliges und um Provisionsregelung für Sponsorenakquise für Sports Emotions GmbH bereinigtes Angebot der Sports Emotions GmbH an FFC auf Basis des bisherigen Angebots; daneben zusätzlich Übermittlung eines Alternativangebots zur sofortigen Ablösung aller gewünschten Rechte und Werte zu einem Pauschalpreis, der bis auf die mögliche Gewinnerwartung aus dem Merchandiseverkauf für 2011 konkret beziffert worden ist; Anfrage an FFC nach einer Angebotserstellung auf Basis der überlieferten Zahlen, verbunden mit der Bitte nach einem realistischen und belastbaren Zahlungs-/Finanzierungsplan

• 30.08.2010: Beantwortung der beiden Angebotsvorlagen durch erneutes, identisches Gegenangebot des FFC vom 06.08.2010, verbunden mit der Aussage, dass auf Seiten aller FFC-Verantwortlichen kein Interesse an einer Geschäftsverbindung mit der Sports Emotions GmbH bestehen würde; keine Nennung einer Angebotssumme bis heute; nicht unterschlagen werden soll hier, dass es seitens des FFC im Zuge der schriftlich übermittelten, ablehnenden Antworten wiederholt pauschale Signale von Gesprächsbereitschaft nicht näher bezeichneter Art gegeben hat

• 11.09.2010: Interviewveröffentlichung FFC-Vorstand in football-aktuell.de mit geäußerter Bewertung der Einigungsmöglichkeiten unter 3 Prozent

Heute stehen wir nun da und eine Einigung über das Vermächtnis der Braunschweig Lions scheint ausgeschlossen, wenn man einem jüngst im Internet veröffentlichten und mehrfach verlinkten Interview des Vorstandes des 1. FFC Braunschweig glauben kann. Demnach wird es in 2011 wohl die „Plan-B-Lions“ mit entsprechenden Vereinsteams und Cheerleader-Squads geben. Wir wiederholen uns gerne an dieser Stelle noch einmal: Das ist auch in Ordnung, wenn man es so entscheidet und zu dieser Entscheidung mit all ihren wahrhaftigen Gründen steht! Und die Voraussetzungen für einen solchen Neustart sind – wenn man einmal von den verzichteten Dingen für einen Fortgang des Footballs und seiner Tradition absieht – so schlecht nicht, denn die Sports Emotions GmbH kann tatsächlich behaupten, ein sauberes, schulden- und damit lastenfreies Feld zu hinterlassen, ohne verbrannte Erde bei Dienstleistern, Sponsoren oder anderen Beteiligten.

Ein bisschen besser hätte es vermutlich mit (!) einer Einigung laufen können, das wird jeder Leser nachvollziehen können. Denn dann könnte man viel der derzeit offenbar auf Seiten des FFC vorhandenen Energie bereits in vermeintlich wichtigere Dinge stecken, als den Aufbau einer neuen Marke oder der Neuanschaffung von Trainings- und Spielgerät. Und sicherlich wird auch niemand verhehlen, dass ein Plan-B irgendwie ja immer nur zweite Wahl ist und vermeintlich schlechter als Plan-A. Ob hierfür noch eine unter 3%ige Chance besteht und ob diese tatsächlich wahrgenommen werden will - denn 0% liegen auch unter 3% -, entzieht sich leider aktuell der Kenntnis der Sports Emotions GmbH. Möglicherweise erhalten oder nehmen sich auch die Mitglieder des 1. FFC Braunschweig noch einmal die Gelegenheit, bei der Entscheidung dieser sicherlich nicht unwichtigen Frage zur Vereinszukunft ein Wörtchen mitzureden –nach der Vereinssatzung, Paragraph 10 Absatz 2, steht es ihnen jedenfalls zu und auch für den Vorstand sollte dies umgekehrt vielleicht eine erstklassige Möglichkeit sein, sich eine Freizeichnung für den eingeschlagenen Weg zu besorgen. Nur müsste für einen solchen Weg der freien Entscheidungsfindung tatsächlich der Verein selbst in der aktuellen Situation Entscheidungsfreiheit haben ... Die Sports Emotions GmbH jedenfalls ist gerne bereit, die beiden bisher unterbreiteten Angebote zu einer guten Übergabe des Vermächtnisses der Braunschweig Lions auf einer Mitgliederversammlung zu erläutern – sofern gewünscht.

Damit nun also genug der Aufklärung und Information. Es ging hier nicht darum, schmutzige Wäsche zu waschen, hieran werden auch Gott sei Dank weitaus weniger Menschen ein Interesse haben, als vielleicht vermutet. Und ein öffentliches Interesse daran besteht schon gar nicht. Es ging aber darum, eine derzeit laufende Kampagne aufzulösen – oder zumindest den Versuch hierzu. Sicherlich wird es auch ohne Einigung in 2011 GFL-Football in Braunschweig geben. Wie jüngst jemand im Footballforum schrieb: Es gibt hier nicht die Guten oder die Bösen, es gibt für jeden der Beteiligten nur seinen eigenen Weg, den er oder sie bitte auch verantworten möge."


Schlüter - 27.09.2010

Auch die Braunschweiger Fans wollen weiterhin  GFL-Football in ihrer Stadt

Auch die Braunschweiger Fans wollen weiterhin GFL-Football in ihrer Stadt (© Reissner)

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