AFV-Nordverbände reformieren Spielordnung

Wird eine neue Spielordnung dazu beitragen, dass es im Footballnorden wieder einen Sonnenaufgang gibt?Ein notwendiges „Facelifting“ haben die vier nördlichen American Football Landesfachverbände Bremen (Nord), Hamburg, Schleswig-Holstein und Niedersachsen, die bekanntlich den Spielverbund Nord zwecks Koordinierung ihres Spielbetriebes vor geraumer Zeit gründeten, ihrer überholten Spielordnung gegeben. Die Modernisierung- und Aktualisierungsbestrebungen, die auch auf die in letzter Zeit gehäuft aufgetretenen Rechtsfälle und Irritationen im Spielbetrieb reagieren, können als ein rundum gelungenes Projekt bezeichnet werden und es wurden wohl einige Stunden Mühe und Diskussionen in die neue Version investiert.

Ein Schwerpunkt des Werkes besteht in der Nennung und Definierung neuer Gremien. Die Organe des Spielverbundes Nord sind nun der Verbundsspielausschuss Nord, der geschäftsführende Verband des Spielverbundes Nord, die Ligaobleute und der Spielverbundsrechtsausschuss Nord.

Der Verbundsspielausschuss Nord ist das Organ des Spielverbundes Nord, in dem Entscheidungen bezüglich der Gestaltung des Spielbetriebes getroffen werden. Er entscheidet auch über die Neuaufnahme von Landesverbänden als Mitglieder in den Spielverbund Nord. Der Verbundsspielausschuss gliedert sich in den großen Verbundsspielausschuss und in den internen Verbundsspielausschuss

Der große Verbundsspielausschuss setzt sich zusammen aus den Präsidenten / Vorsitzenden (oder deren gewählten Vertretern) der angeschlossenen Landesverbände und dem internen Verbundsspielausschuss. Er tritt mindestens einmal jährlich zusammen und hier haben die Präsidenten / Vorsitzenden (oder bei deren Abwesenheit ihre gewählten Vertreter) der Landesverbände je einen Sitz. Den Vorsitz hat der geschäftsführende Verband des Spielverbundes Nord.

Zu den Aufgaben des großen Verbundsspielausschusses gehört die Entlastung des geschäftsführenden Verbandes, die Festlegung der Entschädigungssätze für Ligaobleute und die Definition der kurz-, mittel- und langfristigen Ziele des Spielverbundes Nord. Der große Verbundsspielausschuss nimmt vorbehaltlich anderer Regelungen in dieser Ordnung die Aufgaben wahr, die in der BSO den Landesverbänden zur Regelung des Spielbetriebes übertragen werden. Er kann Aufgaben des Spielbetriebes an den internen Verbundsspielausschuss zur Ausarbeitung und Leitung übergeben, bleibt allerdings weiterhin für die Maßnahmen verantwortlich.

Der interne Verbundsspielausschuss setzt sich aus je einem Vertreter der angeschlossenen Landesverbände zusammen. Dieser Vertreter darf kein Präsident/ Vorsitzender eines Landesverbandes sein. Vertreter werden durch die Landesverbände entsandt. Der interne Verbundsspielausschuss regelt auf der Grundlage der Ligenzusammenstellung die Ausarbeitung der Spielpläne sowie die Koordination der Arbeit der Ligaobleute untereinander. Die Koordination und Leitung des Treffens obliegt dem Sprecher des internen Verbundsspielausschusses.

Durch den internen Verbundsspielausschuss erfolgt ferner die fachliche Führung der Ligaobleute sowie deren Aus- und Fortbildung und er nimmt die erste Instanz bei Einspruchsverfahren wahr.

Aus dem großen Verbundsspielausschuss wird für die Dauer von einem Jahre ein
geschäftsführender Verband festgelegt. In den Jahren 2010 und 2011 wird der AFV Nord die Federführung übernehmen. Es folgen später Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein. Dieser Verband betreibt die Geschäftsstelle des Spielverbundes Nord und nimmt damit die postalische Anschrift, die ladungsfähige Adresse und die Erstvertretung des Spielverbundes Nord wahr. Durch den geschäftsführenden Verband erfolgt für die Amtsperiode die Außenvertretung des Spielverbundes Nord.

Abschließend sei noch darauf hingewiesen, dass auch das so genannte „Recht auf öffentliches Gehör“ (hier: Gelegenheit zur Stellungsnahme durch den betroffenen Verein) angemessen berücksichtigt wurde. Das Gleiche gilt für genannte Fristen, um zum Beispiel in einem Fall als Ligaobmann zu ermitteln, beziehungsweise als betroffener Verein nach einer Entscheidung ausreichend Zeit für einen Einspruch zu erhalten.


Schlüter - 10.08.2010

Wird eine neue Spielordnung dazu beitragen, dass es im Footballnorden wieder einen Sonnenaufgang gibt?

Wird eine neue Spielordnung dazu beitragen, dass es im Footballnorden wieder einen Sonnenaufgang gibt? (© Schlüter)

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