AFVSH informiert über Ligaobmannrücktritt

Schleswig-Holsteiner schauen immer gerne in die FerneIn seiner jüngsten Verlautbarung informiert der AFVSH als erster American Football Landesdachverband des Nordens nun auch ganz offiziell über Hintergründe der Bestrafung der Hamburg Huskies, der Rücknahme des „Urteils“ und über den Rücktritt des Ligaobmannes der Regionalliga Nord.

„Seit dem Rundschreiben 22 des mittlerweile ehemaligen Ligaobmanns der Regionalliga Nord vom 18. Juni herrscht im Spielverbund Nord Funkstille. Weder der Ligaobmann noch ein Verband hat sich offiziell in dieser Angelegenheit geäußert. Der AFVSH hat seine Vereine via Email auf dem Laufenden gehalten, dies scheint jedoch eine Ausnahme zu sein. Aus diesem Grund nun eine Information um die Zeit bis zu einer offiziellen Lösung zu überbrücken.“

Die Nordlichter teilen entsprechend mit: „Auf Basis des Rundschreibens 22 vom 18. Juni 2010 haben die Hamburg Huskies fristgerecht Einspruch eingelegt. Diesem Einspruch hat die Spielleiterin des Spielverbundes Nord, Irmgard Hübler, am 2. Juli 2010 entsprochen. Einen Tag zuvor, am 1. Juli 2010, trat der Ligaobmann Dirk Heidtmann von seinem Amt zurück. Bedauerlicherweise wurde es versäumt, die Vereine über den Einspruch zu informieren um die fehlende Rechtskraft des Beschlusses vom 18. Juni 2010 bekannt zu geben. Durch den Rücktritt des Ligaobmanns fiel zusätzlich auch die Stelle aus, die alle Vereine über die Entscheidung der Spielleiterin und die Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand informierten müsste. Da gegen diese Entscheidung erneut Einspruch eingelegt werden kann, ist es rechtlich nicht praktikabel, wenn dieses durch die Spielleiterin veröffentlicht wird da, diese in Person 1. Instanz ist.“

Die Schleswig-Holsteiner zeigen für diese kniffelige Situation Verständnis und hatten zeitweise auch eine gewisse Vorreiterstellung eingenommen: „Der AFVSH hat daher bereits am zweiten Juli auf eine schnelle Lösung gedrängt um einen neuen Ligaobmann übergangsweise zu benennen. Dieses scheiterte jedoch an einem fehlenden Mehrheitsbeschluss der Verbände, einzig eine Information an die Vereine ohne näher auf den Einspruch einzugehen wurde am sechsten Juli 2010 versendet. Dieses jedoch ohne Begründung und ohne Rechtsbehelf, somit nicht ausreichend um einen eventuellen Einspruch durchführen zu können.“

Dass es bisher immer noch nicht zu einer Information der Vereine kam, ist scheinbar nicht durch den AFVSH verschuldet worden: „Eine weitere Initiative des AFVSH, nun endlich eine formgerechte Information an die Vereine zu versenden, scheitert aktuell ebenfalls an einem Mehrheitsbeschluss der vier Landesverbände. Das Problem ist der fehlende Ligaobmann, denn die vorhandenen Ligaobleute sind mit ihren laufenden Ligen ausgelastet und haben zudem noch wenig Interesse, sich diese Liga "anzutun".

Entsprechend suchen die Norddeutschen klare Worte und drängen weiterhin auf eine formale Benachrichtigung: „Der AFVSH möchte an dieser Stelle klar stellen, dass selbstverständlich eine formgerechte Information erfolgen muss, diese jedoch nicht im Alleingang passieren kann.

Spannung verspricht vor allem der Abschluss der Veröffentlichung. Es ist ferner von einer Mail eines Vereines aus Hamburg die Rede, der ankündigt, einen Einspruch einzulegen: „Ob im Anschluss daran die Hamburg Blue Devils wie mehrfach per Email durch den 1. Vorsitzenden angekündigt einen Einspruch einlegen wird seitens des AFVSH bezweifelt. So lange dem Verein nicht echte Beweise vorliegen die nachweisen, dass die Huskies nicht mehr benötige Spielerpässe rechtzeitig vor Spielabsage abgegeben haben und somit am Spieltag aufgrund der erbrachten Atteste nicht mehr spielfähig waren, ist ein Einspruch eher sinnfrei. Einzige Möglichkeit den finanziellen Schaden aus der Spielabsage zu verringern dürfte sein, den Huskies eine grob fahrlässige oder gar vorsätzliche Verzögerung bei der Absage des Spiels nachzuweisen. Dies ist aber eine Sache eines Zivilgerichts. Weiterhin gibt es bei einem Gameday auch immer ein gewisses unternehmerisches Risiko das ein Heimverein trägt. Dieser kann ja nicht beliebig Kosten verursachen sofern diese nicht zwingend für ein Spiel notwendig sind.“

Es kann also durchaus möglich sein, dass in den nächsten Tagen noch ein wenig diese Mails beleuchtet und auf die angesprochene Sinnhaftigkeit überprüft werden. Vielleicht ergeben sich ja kurzfristig neue Erkenntnisse über die Abgabe von Willenserklärungen im Außenverhältnis.

Schlüter - 13.07.2010

Schleswig-Holsteiner schauen immer gerne in die Ferne

Schleswig-Holsteiner schauen immer gerne in die Ferne (© Schlüter)

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