Neues von der NADA

Die Nationale Anti Doping Agentur (NADA) in Bonn hat freundlicherweise folgende neue Informationen zum Thema Doping, Prävention und Richtlinien herausgegeben.


Nahrungsergänzungsmittel

Die richtige Ernährung im Leistungssport ist ein Thema, mit dem auch Trainerinnen und Trainer häufig konfrontiert werden. Viele Athletinnen und Athleten glauben, insbesondere in Phasen extremer Belastung nicht ohne Nahrungsergänzungsmittel auskommen zu können. Doch Nahrungsergänzungsmittel sind in der Regel nicht nur unnötig, sondern bergen auch die Gefahr der Verunreinigung mit Dopingsubstanzen. Damit Trainerinnen und Trainer als wichtige Ansprechpersonen in diesen Fragen kompetent beraten können, stellt die NADA auf der virtuellen Trainer-Plattform ein neues, umfangreiches Informationsangebot rund um Nahrungsergänzungsmittel und Alternativen dazu zur Verfügung.


Vorläufige Suspendierung

Wird bei der Analyse der A-Probe ein "von der Norm abweichendes Analyseergebnis" festgestellt, ist die zuständige Anti-Doping-Organisation zwingend verpflichtet, eine vorläufige Suspendierung auszusprechen, wenn es sich um eine "nicht-spezifische" Substanz handelt (NADA-Code, Artikel 7.5). Nicht-spezifische Substanzen sind z.B. Anabolika, Hormone wie EPO oder einige Stimulanzien. Handelt es sich um eine "spezifische Substanz", liegt es im Ermessen der zuständigen Anti-Doping-Organisation, ob vorläufig suspendiert wird. Bei dieser Entscheidung ist immer abzuwägen zwischen den Auswirkungen einer im Nachhinein unbegründeten vorläufigen Suspendierung für die Athletin oder den Athleten und dem Interesse aller an Chancengleichheit und Fairplay. Natürlich muss die oder der Betroffene entweder vor oder unverzüglich nach der Verhängung der vorläufigen Suspendierung angehört werden.
Meldeverhalten bei Prüfungen

Die NADA möchte allen Athletinnen und Athleten einen Tipp in einer ganz speziellen Situation geben: Wer vor einer Prüfung, Klausur u.Ä. steht, sollte dies am besten in ADAMS mit Ort und Uhrzeit vermerken, damit die Kontrolleure darüber informiert sind, dass die Prüfungszeit ungeeignet für eine Kontrolle ist. Dadurch kann vermieden werden, dass Kontrolleure direkt vor oder während der Prüfung auftauchen. Selbstverständlich können sie aber direkt nach der Prüfung vor Ort eine Kontrolle vornehmen.


Meldepflichten: Abmelden per SMS

Die NADA weist noch einmal darauf hin, dass im Notfall eine Abmeldung per SMS ins Meldesystem ADAMS möglich ist. Die SMS-Abmeldung wird als Anhang in ADAMS vermerkt, kann somit immer nur für einen Tag gelten und ist für den Notfall gedacht. Informationen, wie man sich für eine SMS-Abmeldung registrieren lassen kann, finden Sie auf der NADA-Homepage.


Schlüter - 25.01.2010

Leser-Bewertung dieses Beitrags:

zur mobilen Ansichtmehr News Nationalteamwww.afvd.de
Nationalteam
Nationalteam Flag Männer
Heute vor 15 Jahren
Nationalteam U19
RegistrierenKennwort vergessen?

Login:

Kennwort:

dauerhaft: