Förderung für vereinseigene Sportstätten

Auch im Jahr 2017 besteht für Sportvereine die Möglichkeit, Fördermittel über die sogenannte Kommunalrichtlinie zu erhalten. Dabei können verschiedene klimaschutzrelevante Sanierungen an vereinseigenen Sportstätten mit bis zu 50 Prozent gefördert werden.Darauf macht der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) aufmerksam.

Anträge für die Kommunalrichtlinie können zwischen dem 1. Januar und 31. März 2017 beim Projektträger Jülich gestellt werden. Ab dem 1. Juli bis 30. September 2017 wird ein weiteres Antragsfenster geöffnet.
Seit Sommer 2008 fördert das Bundesumweltministerium auf Basis der Kommunalrichtlinie Klimaschutzprojekte in Kommunen. Seit der Förderperiode 2016 können sich nun – zusätzlich zu Kommunen – auch erstmals Sportvereine mit eigener Sportstätte um Fördermittel bewerben.

Der DOSB hat ein Informationspapier für Sportvereine mit einer Zusammenstellung der wichtigs- ten Eckpunkte erstellt, das als Download zur Verfügung steht. Das Service- und Kompetenzzentrum Kommunaler Klimaschutz bietet darüber hinaus im Auftrag des Bundesumweltministerium eine umfassende Beratung zur Kommunalrichtlinie und zum kommunalen Klimaschutz.

Schlüter - 22.11.2016

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