Reizthema Mindestlohngesetz
Das Mindestlohngesetz hat in den vergangenen Monaten in vielen Sportvereinen zu Verunsicherung geführt. Das liegt vor allem an unterschiedlichen Meldungen zur Frage, auf wen das Mindestlohngesetz Anwendung findet und auf wen nicht.
Daher hat der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) zur Klärung von Details Gespräche mit der Bundesarbeitsministerin (BMAS) geführt. Die Ministerin hat dabei ein wenig zur Klärung der komplizierten Sachlage beigetragen. So wurde verdeutlicht, dass ehrenamtlich Tätige und Vertragsspieler in Sportvereinen nicht unter das Mindestlohngesetz fallen sollen. Gleichwohl bleibt festzuhalten, dass das Mindestlohngesetz durch die Feststellungen der Bundesarbeitsministerin weder geändert, noch binden ihre Feststellungen Sozial- und Arbeitsgerichte, die über mögliche Streitfälle zu entscheiden haben. Football-aktuell.de hat für die Footballvereine in Deutschland die Grundaussagen nachfolgend zusammengefasst:
1. Bezahlte Mitarbeit im Sportverein berührt mehrere Rechtsgebiete. Leisten Sportvereine Zahlungen an Personen, die für sie tätig werden (z.B....
Die amtierende BMAS Andrea Nahles (© Pressefoto des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales)
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