Peter Westenthaler von allen Vorwürfen freigesprochen

Peter Westenthaler, der ehemalige BZÖ-Obermann und Ex-Vorstand der österreichischen Fußball-Bundesliga ist von den Vorwürfen des schweren Betrugs und der Untreue als Beteiligter nach vier jähriger Ermittlungsdauer freigesprochen worden. Allerdings legte die Anklagevertreterin Barbara Schreiber gegen den Freispruch unverzüglich Nichtigkeitsbeschwerde ein, sodass dieser bislang nicht rechtskräftig ist.

Gegen Westenthaler wurden gleich zwei unterschiedliche Vorwürfe erhoben, die zum einen seine Arbeit als ÖZB-Obermann, zum anderen aber auch seine Geschäftstätigkeit als Vorstand der österreichischenFußball-Bundesliga betrafen.

Zweck der Förderung wurde erfüllt
Die Verwendung von einer Million Euro zur forcierten Nachwuchs-Förderung innerhalb der Fußball-Bundesliga war umstritten. Der Nationalrat hatte die Millionen-Subvention explizit für diesen Zweck gewährt. Westenthaler und der mitangeklagte Kornhoff hatten hingegen einen Teil der Mittel genutzt, um eine aus dem Konkurs des FC Tirol resultierende Drittschuldnerklage aus der Welt zu schaffen. Das Gericht sieht allerdings keine konkrete Vorgabe zur Verteilung der Fördermittel. Zugleich habe die Präsidentenkonferenz der Fußball-Bundesliga die TV-Gelder für die Vereine zu Beginn 2004 von 20 auf 50 Prozent angehoben und somit die Mittel für den Österreicher-Topf beträchtlich erhöht. Somit hätten nach Ansicht des Gerichts gerade die Vereine profitiert, die viel Wert auf Jugendarbeit legen.

Die Fußball-Bundesliga hat sich nach Ansicht von Richter Etl allerdings nicht unrechtmäßig bereichert und die Förder-Million ist letztlich zur Gänze bei den Vereinen und der Nachwuchsförderung angekommen.

Illegale Parteispenden gelten als bewiesen – die Mitwirkung Westenthalers nicht
Der zweite Anklagepunkt betraf die Zahlung von 300.000 Euro durch die Österreichischen Lotterien an die Werbeagentur des BZÖ. Der Zeitpunkt der Zahlung überlagert sich mit einer Prüfung des Glücksspielmonopols, wobei eine Änderung des Gesetzes auch aufgrund der BZÖ gescheitert sein soll. Die Zahlung soll durch die Beauftragung eines neunseitigen Pseudo-Gutachten über Online Glücksspiel und Responsible Gaming kaschiert worden sein. Allerdings hält Richter Etl dies für ein wenig überzeugendes Argument. Dass das Papier eine solche Summe nicht rechtfertige, hätte auf Seiten der Lotterie bereits bei einer oberflächlichen Prüfung auffallen müssen. Das Gutachten sei damit nicht als ursächlich für den Zahlungsfluss zu betrachten. Westenthaler hätte zwar die Studie in Auftrag gegeben, eine strafbare Beitragstäterschaft lege allerdings nicht vor.

Das Gericht lies keinen Zweifel daran, dass es sich bei der Finanzspritze um illegale Spendengelder handelte. Allerdings konnte die Anklage nicht ausreichend nachweisen, dass Westenthaler an den Vorgängen beteiligt war. Die genau Sachlage lässt sich auch deswegen nicht mehr klären, weil Leo Wallner, der Chef der Casinos Austria und nach Ansicht des Gerichts eindeutig in die Zahlungen verwickelt, aufgrund seines Gesundheitszustandes nicht mehr verhandlungs- und vernehmungsfähig ist.

Reaktionen und Konsequenzen
Die Werbeagentur des BZÖ muss das zu Unrecht erhaltene Geld zurückzahlen. Peter Westenthaler reagierte mit Erleichterung auf den Freispruch und betonte die wirtschaftlichen und gesundheitlichen Folgen des langen Ermittlungsverfahren und der fünfmonatigen Verhandlungsdauer. Er führte noch einmal an, dass es gegen ihn keine stichhaltigen Beweise gebe. Er fühle sich durch die Staatsanwalt ungerecht behandelt und forderte die Politik auf, derartige Verhaltensweisen zu sanktionieren. Schreiber hatte ihm im Schlussplädoyer „Gauner“ und „Betrüger“ genannt und ihm Zeugenabsprachen unterstellt.

Unterdessen nahm auch die Österreichische Fußball-Bundesliga den Freispruch ihres Ex-Vorstandes „wohlwollend zur Kenntnis“. Sie habe alles getan, um zur Aufklärung des Falls beizutragen.

16.04.2015

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