Mindestlohn gilt nicht für Amateursportler

Amateur-Vertragsspieler und andere ehrenamtlich Engagierte im deutschen Sport fallen nicht unter die Mindestlohnregelung. Dies hat Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) Anfang der Woche in Berlin nach einem Treffen mit DOSB klargestellt.

Dieses Ergebnis des Gesprächs sei für Sportdeutschland von enormer Bedeutung, sagte Alfons Hörmann, der Präsident des Deutschen Olympischen Sportbundes, der gemeinsam mit dem DOSB Vorstandsvorsitzenden Michael Vesper, dem Schatzmeister des Deutschen Fußball Bundes, Reinhard Grindel und dem für Amateure zuständigen 1. DFB-Vizepräsidenten Rainer Koch an dem Treffen mit der Ministerin teilgenommen hatte. In den 90.000 Sportvereinen in Deutschland werde jeden Tag im Ehrenamtlichen Unglaubliches geleistet, sagte Hörmann. „Deshalb war es wichtig, eine Handlungsanweisung zu erhalten, die in der praktischen Arbeit vor Ort eine vernünftige Perspektive bietet.“

Solche Lösungen habe man gefunden, sagte Ministerin Nahles. So sei die Zukunft der sogenannten Vertragsamateure im Fußball, aber auch in anderen Sportarten gesichert. Dabei handelt es sich um Mitglieder in Vereinen, die eine geringe Bezahlung für ihre Spieltätigkeit erhalten, in der Regel als Minijobber. „Das zeitliche und persönliche Engagement dieser Sportler zeigt eindeutig, dass nicht die finanzielle Gegenleistung, sondern die Förderung des Vereins und der Spaß am Sport im Vordergrund stehen“, sagte Andrea Nahles. „Für diese Vertragsspieler ist daher auch dann kein Mindestlohn zu zahlen, wenn sie mit einem Minijob ausgestattet sind.“

DFB-Schatzmeister Grindel ergänzte, solche Verträge sollten die Spieler an den Verein binden und hätten mit klassischen Arbeitsverhältnissen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer nichts zu tun. Dies gelte nicht nur für den Fußball, sondern für alle Sportarten mit Vertragsspielern.

Darüber hinaus wurde in dem Gespräch auch geklärt, wie jene ehrenamtlichen Tätigkeiten zu handhaben seien, die ebenfalls oft auf Minijob-Basis ausgeführt würden, beispielsweise als Übungsleiter oder Platzwart. Hier solle künftig die Empfehlung gelten, auf die Regelung als Minijob zu verzichten, sondern die Tätigkeit „ganz normal mit Aufwandsentschädigung oder Auslagenersatz abzugelten", wie Grindel sagte. „Dann gilt der Mindestlohn auch nicht, und man ist auf der sicheren Seite.“ Für alle anderen Tätigkeiten, die solchen in der Wirtschaft vergleichbar seien, beispielsweise als hauptamtlicher Platzwart in der Bundesliga, gelte natürlich das, „was auch in anderen Bereichen der Arbeitnehmerschaft gilt“, so Grindel.

„Wir sind sicher, dass wir mit dieser Entscheidung heute Unsicherheiten im Bereich von Vertragsspielern und im anderen Ehrenamtlichen ausräumen konnten“, sagte die Ministerin, die sich bei den Sportvertretern „für den konstruktiven Dialog“ bedankte. Alfons Hörmann erklärte: „Wir gehen mit dem guten Gefühl an die Vereinsbasis, dass eine praxisorientierte und basisbezogene Form der Unterstützung gegeben ist.“ Für die Vereine herrsche nun in dieser Frage Rechts- und Umsetzungsklarheit.

Schlüter - 24.02.2015

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