Osnabrück stellt keinen GFL 2 Antrag
Wie der AFVD vermeldet, haben die Osnabrück Tigers für die Saison 2015 keinen Lizenzantrag für die GFL 2 Nord abgegeben. Bereits für die abgelaufene Saison hatten die Tigers, obwohl sie sportlich qualifiziert waren, auf eine Teilnahme am Spielbetrieb der GFL 2 Nord verzichtet und sich für die Regionalliga Nord angemeldet. Nachdem die Niedersachsen in der dritten Liga ungeschlagen die reguläre Saison 2014 überstanden hatten und auch an der Aufstiegsrunde zur zweiten Bundesliga Nord erfolgreich teilnahmen, beziehungsweise sich für das Vormeldeverfahren angemeldet hatten, folgte bewusst kein Lizenzantrag für die GFL 2 Nord. Dem AFVD bleibt nun keine andere Möglichkeit, als den Paragraphen 2, Absatz 8 des GFL-Lizenzstatutes anzuwenden und eine Geldstrafe in Höhe der Lizenzgebühr zu verhängen. Solange diese Strafe nicht bezahlt ist, ist eine Teilnahme am Spielbetrieb gemäß BSO in ganz Deutschland nicht möglich.
Ferner muss das AFVD Präsidium und die Wettkampfkommission nun prüfen, ob ein Nachrückverfahren eröffnet wird. Da in diesem Jahr kein GFL Nord Club in die GFL 2 Nord absteigt und die Hamburg Huskies einen Antrag für die GFL Nord gestellt haben, wären zurzeit zwei Starterplätze in der GFL 2 Nord vakant. Zwei Vereine haben bereits ihr Interesse bekundet, an einem solchen Verfahren teilzunehmen.
Schlüter - 23.10.2014
Die Osnabrück Tigers haben keinen GFL 2 Lizenzantrag gestellt. (© Osnabrück Tigers)
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