„Johnny Football“ weiterhin frei nutzbar
Am letzten Donnerstag hat das US Patentamt einen Brief an die Investmentfirma Kenneth R. Reynolds verschickt und ihren Antrag, den Begriff „Johnny Football“ als gesetzlich geschützte Marke registrieren zu lassen, abgelehnt. Die Begründung war einleuchtend. Namen von lebenden Personen können nicht als Marke registriert werden. Dieses gilt auch für Unterschriften, „Nicknames“ oder Porträts.
Das delikate an der Sache ist, dass der Antrag am 1. November 2012 gestellt wurde und das genau der Zeitpunkt war, als der Stern von Johnny Manziel aufging und er zum Quarterback Star bei Texas A&M wurde, beziehungsweise wenig später als Freshman die Heisman Trophy gewann. Manziels eigene Firma, die JMAN2 Enterprises hat übrigens ebenfalls einen Antrag auf Registrierung einer Marke für den Begriff „Johnny Football“ gestellt. Dieser Antrag wurde allerdings drei Monate später gestellt und kann auch nicht weiter geprüft werden, so lange die Beschwerdefrist für die Ablehnung des Antrages von Kenneth R. Reynolds noch nicht angelaufen ist.
Schlüter - 21.03.2014
Johnny Manziels Spitzname ist weiterhin frei verwendbar. (© Getty Images)
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