Neue WADA-Verbotsliste in 2012

Die WADA Verbotsliste 2012Zum Jahreswechsel treten in der Welt des Anti-Doping Kampfes einige Neuerungen in Kraft, die sicherlich für Gesprächsstoff in Sportlerkreisen sorgen werden.

Die Welt Anti-Doping Agentur (WADA) hat zum Beispiel die am 1. Januar 2012 in Kraft tretende neue Version der Verbotsliste veröffentlicht. Die Liste gilt weltweit und nennt die Wirkstoffe und Methoden, die in Training und/oder Wettkampf verboten sind. Auch Substanzen, die nur in bestimmten Sportarten Beschränkungen unterliegen oder verboten sind, werden in der Verbotsliste aufgeführt.

Eine der wichtigsten Änderungen für 2012 ist die Aufhebung des so genannten „Formoterol-Verbots“. Der medizinische Wirkstoff Formoterol darf ab dem 1. Januar in therapeutischen Dosen inhaliert werden. Kurios mutet auch die Änderung an, dass Alkohol ab 2012 im Bowling- und Kegel-Sport im Wettkampf nicht mehr verboten sein wird. Auch im Bob-Sport, im Skeleton, Curling, im Modernen Fünfkampf, im Motorradsport, Segeln und Ringen sind ab Januar Beta-Blocker nicht mehr verboten.

Andererseits wird Nikotin im Jahr 2012 in das sogenannte „Monitoring Program“ der WADA aufgenommen, um seinen Einsatz als Stimulans zu beobachten. Es geht hierbei allerdings nicht um eine Überwachung von Rauchern, sondern vielmehr um den möglichen Missbrauch von Kautabak vor Wettkämpfen.

Die Nationale Anti Doping Agentur in Bonn wird zeitgenau ab dem 1.1.2012 die aktuelle Verbotsliste auf ihrer Homepage veröffentlichen. Die englische Version ist bereits seit einigen Tagen online eingestellt. Es sei aber auch darauf hingewiesen, dass bei bestimmten Krankheitsbildern Athleten jeglicher Sportarten für den Einsatz von grundsätzlich verbotenen Substanzen und Methoden nach dem WADA-Code eine Medizinische Ausnahmegenehmigung (Therapeutic Use Exemption – TUE) beantragen.

In Deutschland speziell wird bereits am 22. November 2011 die neue ADAMS-Version die alte virtuelle ADAMS-Oberfläche ablösen und die Online-Eingabe Angabe von Aufenthaltsorten und Erreichbarkeit vereinfachen. Daher bietet die NADA in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB), dem Beirat der Aktiven (BdA) und verschiedenen Olympiastützpunkten zentrale Schulungsmaßnahmen an. „Athleten haben somit rechtzeitig die Möglichkeit, sich über die Neuerungen des neuen ADAMS-Release zu informieren und Fragen zu stellen, damit es bei Veröffentlichung keine Probleme mit der Eintragung der „Whereabouts“ gibt“, sagte Dominic Müser, Leiter des NADA-Ressorts Prävention. Neben den Meldepflichten und der neuen ADAMS-Version zählen zu den Themenschwerpunkten der Schulungen das Anti-Doping-Regelwerk, nicht erfolgreiche Kontrollversuche und Verstöße gegen Anti-Doping-Richtlinien.

Schlüter - 18.10.2011

Die WADA Verbotsliste 2012

Die WADA Verbotsliste 2012 (© NADA)

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