Landgericht Stade verkündet Urteil
Die 4. Zivilkammer des Landgericht Stade hat heute um 8:55 Uhr in der Sache Magdeburg Virgin Guards gegen den Spielverbund Nord-Ost pünktlich das schriftliche Urteil verkündet (AZ: 4 O 369/08). Wie auf Nachfrage beim Pressesprecher des LG Stade, Richter Björn Kaufert, in Erfahrung gebracht werden konnte, wird man football-aktuell.de eine Abschrift in Kürze zukommen lassen. Wir werden dann nach Erhalt auf den Inhalt des Urteiles explizit eingehen. Entsprechend vorsichtig hat sich heute der Vertreter der beklagten Partei, Rechtsanwalt Uffeln geäußert und betont, dass man sich erst nach Erhalt des Urteils und nach Absprache mit seinem Mandanten zu diesem Fall äußern möchte. Richter Kaufert vergaß natürlich auch nicht zu erwähnen, dass es sich um ein erstinstanzliches Urteil handelt, welches angefochten werden kann. Die nächsthöhere Instanz wäre dann das Oberlandesgericht Celle.
Sehr schnell hat dagegen die Partei des Klägers auf die schriftliche Verkündung reagiert. Rechtsanwalt Dr. Rainer Cherkeh teilte im Auftrag der Magdeburg Virgin Guards mit, dass „mit einem heute verkündeten Urteil der 4. Zivilkammer hat das Landgericht Stade die zu Lasten unseres Mandanten erfolgte Umwertung von Ligaspielen, die den Nichtaufstieg in die GFL 2 (2. Liga American Football) zur Folge hatte, für rechtswidrig erklärt ... In dem heute verkündeten Urteil führt das LG Stade in seiner Begründung aus, dass das vorangegangene sportgerichtliche Verfahren bereits unter wesentlichen Verfahrensfehlern leidet (u. a. Verletzung des Grundsatzes des rechtlichen Gehörs). Ferner begründet das Landgericht seine Entscheidung damit, dass die vom Kläger eingesetzten Spieler - entgegen der Ansicht des Beklagten - unter Berücksichtigung der einschlägigen Normen der Bundesspielordnung (BSO) des AFVD spielberechtigt waren. Auch deshalb war das Sportgerichtsurteil des Beklagten durch das LG Stade für rechtswidrig zu erklären.“ Herr Dr. Cherkeh erklärte ferner, dass sobald das Urteil des LG Stade rechtskräftig sein wird, „unser Mandant die ihm durch die rechtswidrige Nichtteilnahme am Spielbetrieb der GFL 2 Nord (Saison 2009) entstandenen Schäden beziffern und geltend machen wird.“
Schlüter - 30.07.2009
Das LG Stade hat am 30.7. das Urteil schriftlich verkündet (© Schlüter)
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