Abstiegsregelungen für GFL 2

Unter dieser Überschrift erschien an dieser Stelle am 28. Mai 2009 die in den letzten beiden Absätzen weiterhin zu findende Meldung im Original-Wortlaut. Unglücklicherweise entstanden hierbei durch fehlerhaftes Redigieren unserer Redaktion missverständliche Passagen, vor allem durch eine starke Verkürzung der Sachzusammenhänge. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung war nicht absehbar, dass diese Textpassagen durch damals für uns noch nicht absehbare Umstände eine erhöhte Relevanz bekommen könnten.

Zum Hintergrund: Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung schien es so zu sein, dass für die GFL 2 Nord im Jahr 2010 nur sieben sportlich qualifizierte Vereine zur Verfügung stehen würden, weil der Meister 2009 direkt aufsteigen und nicht durch einen GFL-Absteiger ersetzt werden kann. Davon unberührt ist aber zunächst, dass der Siebt- und der Achtplatzierte definitv sportliche Absteiger sind. Die fehlerhafte Verkürzung unsererseits lag dann darin, explizit zu schlussfolgern, der Siebtplatzierte würde - trotz sportlichem Abstieg - automatisch in der Liga verbleiben. Dies wäre wahrscheinlich das Ergebnis eines Verfahrens gewesen, das zur Auffüllung auf die Sollstärke von acht Vereinen notwendig geworden wäre, aber eben kein Automatismus, wie er sich aus dem Original-Wortlaut dieser Meldung interpretieren lässt. Richtigerweise hätte es heißen müssen, dass vor allem der Siebtplatzierte sich Hoffnungen machen könnte, dem Abstieg nachträglich am "Grünen Tisch" zu entgehen, wie es etwa 2008/2009 im Falle der Stuttgart Silver Arrows in der GFL 2 Süd und der Bonn Gamecocks in der GFL 2 Nord der Fall gewesen war.

Inzwischen ist nun durch ein Urteil des Landgerichts Stade vom Juli 2009 eine Entscheidung des ehemaligen Spielverbundes Nord-Ost aufgehoben worden, die verhindert hatte, dass die Magdeburg Virgin Guards ihren 2008 sportlich geschafften Aufstieg in die GFL 2 2009 wahrnehmen konnten. Der AFVD hat daher im September 2009 entschieden, die Virgin Guards zum im Oktober beginnenden Lizenzverfahren für die GFL 2 2010 zuzulassen, den zur Sollstärke fehlenden achten Platz also mit dem Team zu besetzen, das eigentlich bereits 2009 Zweitbundesligist hätte sein müssen, dies infolge einer falschen Entscheidung des für die Regionalliga zuständigen Spielverbundes aber nicht sein durfte. In dem nach "Jahren üblichen Verfahren", wie es unten angesprochen wird, besteht die Chance der eigentlichen sportlichen Absteiger nur in der Möglichkeit eines Nachrückverfahrens, wenn eigentlich sportlich qualifizierte Teams die Lizenzbedingungen nicht erfüllen oder keine Lizenz beantragen. Während diese Möglichkeit Ende Mai noch nahezu hundertprozentig absehbar schien, ist sie durch die jüngsten Entwicklungen nur noch sehr vage und eher unwahrscheinlich.

Der Wortlaut der Original-Meldung:

Die Aufstiegs- und Abstiegsregelungen für die GFL 2 hat der interne Bundesspielausschuss des AFVD football-aktuell.de gegenüber auf Nachfrage noch einmal näher erläutert. Bekanntlich steigt am Ende der Saison der Erstplatzierte der GFL 2 Nord ohne Relegationsspiele in die GFL Nord auf, eine Relegationsrunde entfällt aufgrund des Rückzuges der Hamburg Blue Devils in die Regionalliga Nord.

Aus den Regionalligen Nord, Ost und West werden wie üblich zwei Mannschaften in die GFL 2 Nord aufsteigen. Die Besetzung des dann zur Sollstärke fehlenden achten Platzes für die Saison 2010 erfolgt nach dem seit Jahren üblichen Verfahren. Danach kann zunächst der Siebtplatzierte erneut eine GFL-2-Lizenz beantragen, muss also nicht absteigen. Ein Nachrückverfahren gibt es dann nur, wie in anderen Jahren auch, wenn weniger als acht Teams die Lizenz für die GFL 2 Nord beantragen beziehungsweise erhalten.

Auerbach - 28.05.2009

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